Sprungziele
Seiteninhalt
16.04.2024

Mietwerterhebung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Um die Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes im Landkreis OPR  erfassen zu können, wurde eine statistische Erhebung und Auswertung von Mietpreisen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist,  durch die Kreisverwaltung in Auftrag gegeben. Die Befragungen sollen im Mai 2024 beginnen. 

Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung – durchgeführt vom Unternehmen „Koopmann Analytics KG“– werden die Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mittels einer schriftlichen Vermieterbefragung erhoben. Die Datenerhebung soll im Mai 2024 beginnen. Hintergrund für diese statistische Erhebung ist der Umstand, dass der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist, die Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und im Rahmen der Sozialhilfegewährung nach dem SGB XII in angemessenem Umfang zu übernehmen. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietniveaus im Landkreis.

Ziel der statistischen Untersuchung ist es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Denn die Kommunen als Träger der Kosten für die Unterkunft sind aufgefordert, marktgerechte (angemessene) Mietobergrenzen nach einem schlüssigen Konzept als gerichtliche Entscheidungshilfe vorzulegen. Mit der Datenerfassung und Auswertung der Mietwerterhebung hat die Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin das Hamburger Unternehmen „Koopmann Analytics KG“ beauftragt. Das Unternehmen verfügt über Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln sowie in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Auf der Basis dieser Erhebung werden die zukünftig gültigen Richtwerte für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin ermittelt und festgelegt.

Die Datenerhebung bei zufällig ausgewählten Vermietern wird im Mai 2024 beginnen. Die Vermieter:innen beziehungsweise Mieter:innen erhalten vom Landratsamt ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen zur Erhebung. Der Landkreis bittet die angeschriebenen Vermieter:innen um deren Unterstützung bei der Datenerhebung. Die Erhebungsmethodik ist datenschutzrechtlich geprüft. Die Beteiligung an der Umfrage unterstützt diese gesetzlich geforderte Erhebung. Für Ihre Mitarbeit und die Mühe sei schon jetzt im Voraus gedankt.

Seite zurück Nach oben