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Auf dieser Seite stellt sich der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als öffentlicher Schulträger vor.
Nach § 100 des Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) sind Landkreise und kreisfreie Städte Schulträger von Gymnasien, Gesamtschulen, Grundschulen, Oberstufenzentren, Förderschulen und von Abendschulen bzw. Kollegs.