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Menschen, die Opfer einer strafbaren Handlung wurden, müssen nicht nur mit den Folgen körperlicher und materieller Schäden fertig werden, sondern kämpfen auch mit massiven seelischen Folgen.
Opfer von Gewalttaten fühlen sich hilflos, deprimiert und verängstigt, leiden unter Schlaflosigkeit und Alpträumen.
Im Falle eines Strafverfahrens sagen Sie als Zeugen vor Gericht aus. Die Erinnerung an das Erlebte und die Konfrontation mit dem Täter sind dabei ausgesprochen belastend.
Wer Opfer von häuslicher Gewalt geworden ist, kann neben oder statt eines Strafverfahrens zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Einzelne Schutzmaßnahmen werden im Gewaltschutzgesetz geregelt.
Auch das Erlangen von Entschädigungsleistungen ist kompliziert und langwierig.
Gemeinsam mit dem Polizeischutzbereich unseres Landkreises möchten wir Opfern eine schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglichen und bieten hier Informationen zu ansässigen Opferschutzverbänden: