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15.12.2021

Geänderte Eindämmungsverordnung in Kraft getreten

Vor dem Hintergrund der weiter angespannten Infektionslage im gesamten Land Brandenburg hat die Landesregierung entsprechende Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen umgesetzt, auf die sich Bund und Länder am 2. Dezember 2021 verständigt hatten. Die geänderte Corona-Verordnung tritt bereits am heutigen Mittwoch, 15. Dezember 2021, in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

Mit der geänderten Eindämmungsverordnung werden u.a. die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt.

Weitere Einzelheiten in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg vom 14. Dezember 2021

Link zur Verordnung: Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 2. SARS-CoV-2-EindV)

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