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10.06.2022

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2023 des Landkreises Ostprignitz-Ruppin - Ankündigung

Auf Grundlage von § 6 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) gibt der Landrat öffentlich bekannt, dass der Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2023 in der Zeit vom 20.06. bis 19.07.2022 beim Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Bau- und Umweltamt, Neustädter Straße 14, 3. OG, Zimmer 352 in 16816 Neuruppin zur Einsicht während der nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich ausgelegt wird.

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr

Der Entwurf der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2023 steht der Öffentlichkeit zudem auf der Internetseite des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als Download unter www.ostprignitz-ruppin.de/Informationen/Öffentliche-Bekanntmachungen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ zur Verfügung.

Personen, deren Interessen durch die abfallwirtschaftlichen Planungen des Landkreises eventuell beeinträchtigt werden können oder eine Stellungnahme zu den beabsichtigten Planungen abgeben möchten, können ihre Einwendungen und Stellungnahmen innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bau- und Umweltamt
SG öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

vorbringen. Es wird um eine vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 03391/6886754 gebeten.

Einwendungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@opr.de eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der sich äußernden Personen enthalten müssen. Verspätet erhobene Einwendungen und Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 6 Abs. 3 BbgAbfBodG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Neuruppin, den 10.06.2022

Reinhardt

Landrat

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