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24.11.2021

Ab heute gilt eine neue Eindämmungsverordnung in Brandenburg

Am heutigen Mittwoch, 24. November 2021, ist die Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg, zeitgleich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes, in Kraft getreten. Die neue Regelung löst die bisherige seit 15. November 2021 in Brandenburg geltende Eindämmungsverordnung ab und gilt vorerst bis einschließlich 15. Dezember 2021.

Die Kernpunkte der neuen Verordnung sind unter anderem:

- Die 2G-Regel wird landesweit deutlich ausgeweitet.

- Für Ungeimpfte werden die Kontaktbeschränkungen verschärft.

- In sogenannten Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 750 gelten für Ungeimpfte nächtliche Ausgangsbeschränkungen.

- In Brandenburg beginnen die Schul-Weihnachtsferien bereits drei Tage früher am 20. Dezember 2021 und zum 29. November 2021 hat das Bildungsministerium die Präsenzpflicht für Schüler:innen aufgehoben.

- Weihnachtsmärkte sind in Brandenburg untersagt.

Mehr zu den Regelungen der neuen Eindämmungsverordnung in Brandenburg lesen Sie auf den Corona-Sonderseiten des Landes.

Das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz sieht unter anderem folgende Regeln zur Eindämmung des Coronavirus vor:

- 3G-Regelung am Arbeitsplatz

- Homeoffice-Pflicht

- 3G-Regel und Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Fernzügen und im Flugverkehr

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