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08.06.2022

Aktuelle Badegewässerkontrolle: Blaualgen in Bork am Borker See

Im Land Brandenburg werden die aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen nach einheitlichen europäischen Kriterien überwacht. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin betrifft dies 24 EU-Badestellen. Zu den EU-Badestellen kommen noch die 17 Badestellen hinzu, die das Gesundheitsamt aus gesundheitlicher Vorsorge mit überprüft.

Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September 2022 monatlich (eine Probe vor und vier Proben während der Saison). Die Proben werden im Labor der LWU GmbH Eberswalde mikrobiologisch auf das Vorhandensein von Escherichia Coli und Enterokokken untersucht. Außerdem werden vor Ort die Sichttiefe, die Temperatur und der pH-Wert gemessen, sowie das augenscheinliche Vorhandensein von Algen-Ansammlungen im und auf dem Gewässer bewertet. Eine allgemeine hygienische Überprüfung der landseitigen Flächen der Badestellen schließt sich an. Durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wurden in der 22. Kalenderwoche die Badegewässerkontrollen einschließlich der Probennahme an den Badestellen des Landkreises durchgeführt.

Bei den Überprüfungen vor Ort wurde an an der Badestelle Bork am Borker See das Vorhandensein von Blaualgen festgestellt. Alle anderen Badestellen sind aktuell nicht von Massenansammlungen hinsichtlich Blaualgen betroffen. In nährstoffreichen, langsam fließenden und rückgestauten Gewässern treten gelegentlich Algenblüten auf.           

Beim Vorhandensein der aufgeführten Grundvoraussetzungen in Verbindung mit länger anhaltenden günstigen bis sehr warmen Temperaturen und hoher Lichtintensität, liegen optimale Wachstumsbedingungen für Algen und auch Blaualgen (Cyanobakterien) vor. Es kann zu explosionsartigem Wachstum von Biomasse kommen. Das Auftreten kann sehr unterschiedlich erfolgen und zeitlich sowie räumlich aufgrund verschiedenster Einflüsse äußerst ungleichmäßig verteilt sein. Zu erkennen ist ein Auftreten an der meist bläulichen und/oder grünen Trübung des Wassers, Schlierenbildung sowie Algenteppichen an der Oberfläche und eine wolkenartige Verteilung im Wasser. Die Badegäste werden durch entsprechende Hinweisschilder an der betroffenen Badestelle auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blaualgen und über die typischsten Erkennungsmerkmale und Verhaltensregeln informiert.

Generell ist die Transparenz (Sichttiefe) ein wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch  Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen beispielsweise für die Rettung verunglückter Personen haben. Bei den Untersuchungen der Badegewässerproben wurden keine gesundheitlich bedenklichen mikrobiologischen Belastungen festgestellt. Die allgemeinen hygienischen Überprüfungen der landseitigen Flächen der  Badestellen erbrachten keine Beanstandungen. Die Temperaturen und die Sichttiefen im Überprüfungszeitraum sind in dieser Tabelle erfasst.

Im Zuge der Kontrollen wurde hinsichtlich der Nutzbarkeit einzelner Badestellen jedoch folgendes festgestellt:

  • An der Badestelle Seebad in Alt Ruppin (Ruppiner See) wurde vom Betreiber selbst die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt.
  • Die Badestelle Gnewikow (Ruppiner See) ist aktuell auf Grund von Munitionsbergungsarbeiten für die Nutzung gesperrt. Wie lange die Sperrung noch aufrechterhalten werden muss, ist im Moment nicht absehbar.

Aktuelle Informationen zu den einzelnen Badestellen finden sie in der Badestellenkarte im Internet unter https://badestellen.brandenburg.de

41 Badestellen werden im Landkreis kontrolliert. © Landkreis OPR
41 Badestellen werden im Landkreis kontrolliert. © Landkreis OPR
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