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16.09.2022

Ehrenamtliche Richter:innen gesucht

Die Amtsperiode von ehrenamtlichen Richter:innen am Verwaltungsgericht Potsdam sowie am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beträgt immer fünf Jahre. Im kommenden Jahr läuft die Amtsperiode der aktuellen ehrenamtlichen Richter:innen aus, so dass für die neue Amtsperiode 2023 bis 2028 neue ehrenamtliche Richter:innen gewählt werden müssen. Dazu muss der Kreistag  Ostprignitz-​Ruppin den Wahlausschüssen bei den Verwaltungsgerichten Kandidatenvorschläge unterbreiten. Es ist die doppelte Anzahl von Kandidat:innen zu benennen, als dann später als ehrenamtliche Richter:innen tätig werden.

Die zu ehrenamtlichen Richter:innen an den Verwaltungsgerichten gewählten Bürger:innen entscheiden zusammen mit den Berufsrichter:innen. Sie wirken dabei an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichte gehören beispielsweise Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten Gewerberecht, Bau- und Bodenrecht, Sozial-​, Asyl- und Beamtenrecht. Ehrenamtliche:r Richter:in kann jede:r Deutsche werden, der oder die das 25. Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht zum Landtag besitzt. Jedoch gibt es Ausschlusskriterien für eine Berufung. So können beispielsweise Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldat:innen oder Rechtsanwält:innen oder Notar:innen nicht ehrenamtlich als Richter:in tätig werden.

Die genauen Bewerbungsformalitäten und Zugangsvoraussetzungen sowie auch die Bewerbungsbögen für beide Ämter finden sie hier. Bewerbungen sind bis 30. November 2022 möglich.

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