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21.04.2022

Neue Regeln bei der Hundehaltung

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die im November 2021 verkündet wurde, soll für ein tiergerechteres Zusammenleben sorgen. Was Hundehalter:innen dabei beachten müssen, erläutert Tierarzt Tobias Plümke vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Die wichtigsten Neuerungen sind im Nachfolgenden zusammengefasst.

Strengere Vorschriften für die Zucht

Die Anforderungen an Züchter:innen steigen mit der neuen Verordnung deutlich. Allerdings werden die Änderungen erst ab dem 1. Januar 2023 wirksam. Gewerbsmäßige Züchter:innen brauchen dann eine Betreuungsperson für fünf statt wie bisher zehn Hunde und ihre Welpen. Bis zu drei Hündinnen mit ihren Welpen dürfen gleichzeitig betreut werden.

Weitere Vorschriften gelten für gewerbsmäßige und private Züchter:innen gleichermaßen:

• Spätestens drei Tage vor der erwarteten Geburt braucht die Hündin eine Wurfbox.
• Welpen bis zu einem Alter von 20 Wochen brauchen bis mindestens vier Stunden am Tag Umgang mit einer Betreuungsperson.
• Ab einem Alter von fünf Wochen ist täglicher Auslauf im Freien Pflicht.
• Bei Zwingerhaltung muss einer Hündin mit Welpen mindestens das Doppelte an Fläche zur Verfügung stehen, was ansonsten pro Hund vorgeschrieben ist. Diese Vorschrift gilt allerdings erst ab dem 1. Januar 2024.

Verbot der Anbindehaltung

Während die Zwingerhaltung weiter erlaubt bleibt, wird ab 1. Januar 2023 ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung von Hunden wirksam. Eine Ausnahme gibt es nur unter bestimmten Bedingungen für Arbeitshunde, die ihre Betreuungsperson begleiten.

Sonderregeln für Herdenschutzhunde

Bei der Haltung von Hunden im Freien ist grundsätzlich eine Schutzhütte Pflicht, in der der Hund witterungsgeschützt ruhen und die er mit seinem Körper wärmen kann. Neu ist eine Ausnahme von der Hüttenpflicht für Herdenschutzhunde. Diesen muss nun nur noch Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung stehen, jedoch keine feste Hütte. Zudem müssen die Hunde die Möglichkeit haben, mindestens sechs Meter Abstand zu stromführenden Schutzzäunen zu halten.

Keine Qualzuchten auf Hundeshows

Das Verbot der Ausstellung von Hunden mit tierschutzwidrig amputierten Ohren oder Ruten wurde auf sämtliche Veranstaltungen erweitert, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder beurteilt werden. Das entsprechende Verbot gilt also zum Beispiel auch im Hundesport. Darüber hinaus erstreckt es sich jetzt auch auf Hunde mit Qualzucht-Merkmalen.

Die komplette Tierschutz-Hundeverordnung zum Nachlesen:

www.svg.to/hundeverordnung

Der amtliche Tierarzt beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Tobias Plümke, erläutert die neuen Regeln der Hundeverordnung © Landkreis OPR
Der amtliche Tierarzt beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Tobias Plümke, erläutert die neuen Regeln der Hundeverordnung © Landkreis OPR

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