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23.12.2021

Strengere Kontaktbeschränkungen ab 27. Dezember

Das Land Brandenburg hat die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wegen der Infektionsentwicklung in Zusammenhang mit der rasanten Verbreitung der neuen Omikron-Virusvariante aktualisiert. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am Donnerstag, 23. Dezember 2021, in Kraft.

Die Änderung betrifft Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Ab dem 27. Dezember 2021 sind für sie private Zusammenkünfte drinnen und draußen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.

Bereits seit längerem gilt: Sobald eine ungeimpfte Person an einer privaten Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden bei diesen Personenobergrenzen nicht mitgezählt.

Weitere Informationen sowie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Corona-Regeln an Weihnachten und Silvester finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV).

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