Sprungziele
Seiteninhalt
25.03.2022

Warum nicht alle Wohnungsangebote angenommen werden können

Die Hilfsbereitschaft der Menschen in unserem Landkreis für Geflüchtete ist derzeit überwältigend, gerade was Wohnungsangebote betrifft. Allerdings können leider nicht alle Angebote, die den Landkreis täglich erreichen, angenommen werden. Die Gründe dafür erläutert das zuständige Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und bittet zugleich um Verständnis.

So können Ferienwohnungen nur dann vom Landkreis für geflüchtete Menschen angemietet werden, wenn der Mietvertrag mindestens bis Ende des Jahres geht und die Wohnung auch "winterfest" ist, also über eine Heizung und Warmwasser verfügt. Hintergrund der Mietdauer ist, dass die Kreisverwaltung derzeit nicht über die Kapazitäten verfügt, nach einigen Wochen oder wenigen Monaten für die untergebrachten Menschen eine neue Wohnung zu finden, da nicht anzunehmen ist, dass sich die Situation in absehbarer Zeit entspannt. In diesem Zusammenhang ein wichtiger Hinweis: Wenn Ferienwohnungen dauerhaft vermietet werden, dann können sich dadurch auch steuerliche Veränderungen für Eigentümer:innen ergeben. Dies sollte im Vorfeld unbedingt geklärt werden, um nicht später ein Problem mit den Finanzverwaltungen zu bekommen.

Der Landkreis wird außerdem keine Wohnungen oder Ferienwohnungen abseits der größeren Städte anmieten. Dorina Hortig, Sachgebietsleiterin im Amt für Familien und Soziales, erläutert die Gründe: "Die Erfahrung zeigt, dass die geflüchteten Menschen eng begleitet und betreut werden müssen. Das betrifft die Sprache oder auch die Information über die Strukturen in Deutschland genauso, wie z.B. die Bewältigung von Traumatisierungen. Dazu setzen wir als Landkreis sogenannte „Migrationssozialarbeiter:innen“ ein. Hier haben wir allerdings das Problem, dass der Arbeitsmarkt zurzeit und wohl auch in Zukunft sehr angespannt sein wird und wir nicht die erforderliche Anzahl an Mitarbeitenden einstellen können. Aus diesem Grund müssen wir die Wegzeiten minimieren und auf die Strukturen in den größeren Städten bei uns im Landkreis zurückgreifen. Anders schaffen wir die Betreuung nicht, weil ehrenamtliche Strukturen, eine solche Aufgabe auch nicht längerfristig übernehmen können."

Einschränkungen gibt es auch bei der Kostenübernahme. Vom Gesetz her dürfen nur Kaltmieten übernommen werden, die der Richtlinie «Kosten der Unterkunft« entsprechen. Das betrifft leider auch möblierte Wohnungen. Auch für diese Wohnungen darf der Landkreis gesetzlich bedingt keine höheren Kosten übernehmen, gleiches gilt für Kautionen. Da es im Moment noch nicht möglich ist, dass geflüchtete Menschen die Wohnungen selbst anmieten, sondern der Landkreis dies übernehmen muss, ist dieser an die genannten Bedingungen gebunden.

Nicht selten werden hilfsbereite Menschen selbst aktiv und bieten Geflüchteten bei sich eine private Unterbringungsmöglichkeit an. Andreas Liedtke, Leiter des Amtes für Familien und Soziales, weist in diesem Zusammenhang auf eine mögliche Überforderung mit den daraus resultierenden Konsequenzen hin: "Wir haben allergrößten Respekt vor der Hilfsbereitschaft jedes Einzelnen, aber unsere Erfahrung ist, dass viele Leute häufig mit der Betreuung der neuen Mitbewohner:innen schnell überfordert sind, auch wenn sich das im Vorfeld noch als leistbar dargestellt hat. In den letzten Tagen wurden vermehrt privat aufgenommene Menschen zu unseren Erstanlaufstellen wie beispielsweise in Gnewikow gebracht, weil die Betreuung doch viel schwieriger war als ursprünglich gedacht. Das ist letztlich für alle Beteiligten, insbesondere für die engagierten Helfer:innen nicht schön und stellt uns vor große Probleme, weil wir dann sehr schnell neue Unterbringungsmöglichkeiten finden müssen."

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Themenbereich haben, rufen Sie bitte bei unserer Hotline 03391/ 688 5034 an oder schreiben Sie eine e-Mail an asyl@opr.de.

Herzlichen Dank!

Seite zurück Nach oben