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Neuwahl ehrenamtliche Richter:innen

Neuwahl der ehrenamtlichen Richter:innen

am Verwaltungsgericht Potsdam und am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2023


Mit Ablauf der fünfjährigen Amtsperiode werden im Jahr 2023 die ehrenamtlichen Richter:innen für das Verwaltungsgericht Potsdam und für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode 2023 bis 2028 neu gewählt. Dazu muss der Kreistag Ostprignitz-Ruppin den Wahlausschüssen bei den Verwaltungsgerichten Kandidatenvorschläge unterbreiten. Bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sind die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (§§20 ff.) zu beachten. Es ist die doppelte Anzahl von Kandidat:innen zu benennen, als dann später als ehrenamtliche Richter:innen tätig werden.

Die zu ehrenamtlichen Richter:innen an den Verwaltungsgerichten gewählten Bürger:innen entscheiden zusammen mit den Berufsrichter:innen. Sie wirken dabei an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit. Zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichte gehören beispielsweise Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten Gewerberecht, Bau- und Bodenrecht, Sozial-, Asyl- und Beamtenrecht. Ehrenamtlicher Richter:in kann jede:r Deutsche werden, der oder die das 25. Lebensjahr vollendet hat und das Wahlrecht zum Landtag besitzt.

Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richter:innen berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richter:innen können unter anderem nicht berufen werden:

  • Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind
  • Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen
  • Berufssoldat:innen und Soldat:innen auf Zeit

Bewerbung bis 30. November 2022 möglich


Bürger:innen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen mitwirken möchten, können sich um dieses Ehrenamt bis zum 30. November 2022 beim Referat Recht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin bewerben:

Referat Recht
Bereich Landrat

Virchowstraße 14–16
DE-16816 Neuruppin

03391 688 3000
03391 688 3002

Die Bewerbungsformulare, jeweils für das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, finden Sie in der Randspalte. Auch eine formlose oder mündliche Bewerbung beim Referat Recht ist möglich, Ansprechpartner ist Herr Dietmar Tripke.

Herr Dietmar Tripke
Stellvertretender Kreiswahlleiter
Sachbearbeitung Kommunalaufsicht

Virchowstraße 14–16
DE-16816 Neuruppin

03391 688 3020
03391 688 3002

Bei einer formlosen oder mündlichen Bewerbung sollten neben Ihrem Namen und der Anschrift auch die telefonische Erreichbarkeit, der Geburtstag, der Geburtsort und der Beruf sowie eventuelle bisherige Erfahrungen auf dem Gebiet mitgeteilt werden.

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