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14.01.2022

2G-Plus in der Gastronomie und FFP2-Pflicht im ÖPNV

Die Brandenburger Landesregierung hat zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastruktur angesichts der hochansteckenden Omikron-Virusvariante weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt nach Angaben der Landesregierung am kommenden Montag, 17. Januar 2022, in Kraft.

Mit der geänderten Verordnung gilt u.a. in der Gastronomie die sogenannte 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen haben vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, die einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Booster-Impfung") erhalten haben, und alle Kinder unter 6 Jahren sind nach einer Mitteilung der Landesregierung von dieser Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht gilt demnach auch nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind (Impf- bzw. Genesenennachweis). Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schülern haben mit dem Testnachweis im Rahmen der regelmäßigen Schultestungen (Selbsttest) Zutritt. Verringert sich die Belastung des Gesundheitssystems (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und Anteil der COVID-19-Patienten an den Intensivbetten), wird die 2G-Plus-Regel im ganzen Land Brandenburg aufgehoben.

Außerdem wird mit der geänderten Eindämmungsverordnung im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste eingeführt, Ausnahmen gelten für Kinder. Bei Veranstaltungen wird die Maskenpflicht ausgeweitet. 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 14. Januar 2022.

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