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18.07.2022

Denkmalrechtliche Erlaubnis kann online beantragt werden

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz: Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zu den digital nutzbaren Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen gehört u.a. die „Denkmalrechtliche Erlaubnis“. Bei der Kreisverwaltung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gibt es den elektronischen Zugang für die Antragstellung seit dem 1. Juli 2022. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat in Zusammenarbeit mit den unteren Denkmalschutzbehörden ein einheitliches elektronisches Antragsformular für das Land Brandenburg erarbeitet, welches im Rahmen der OZG-Umsetzung von allen unteren Denkmalschutzbehörden verwendet wird.

Weitere Informationen zum digitalen Antragsformular erhalten Sie auf unserer Webseite unter der Dienstleistung “Denkmalrechtliche Erlaubnis Bau- und Bodendenkmal“ oder direkt über diesen Link.

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