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01.04.2022

Hinweise zur Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten aus der Ukraine

Immer mehr Menschen müssen wegen des Krieges ihre Heimat in der Ukraine verlassen – unter ihnen auch zahlreiche begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung ist enorm. Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten und sie zu Hause aufzunehmen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter appelliert deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich vorher bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden. Hier laufen alle Fäden zusammen: Nach einer Registrierung stehen die staatlichen Hilfsangebote oder -leistungen zur Verfügung und mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.

„Die Bereitschaft schnell und unkompliziert zu helfen, finde ich überwältigend und ein starkes Signal der Menschlichkeit und Solidarität“, sagt Lorenz Bahr, Vorsitzender der BAG Landesjugendämter. Gleichzeitig müsse man in dieser unübersichtlichen Lage besonders darauf achten, dass der Kinderschutz gewährleistet sei, so Bahr weiter. Bei einer ungeordneten Aufnahme bestehe die Gefahr von Missbrauch. Auch sei es wichtig, dass Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, darauf vorbereitet seien, dass sie es oft mit traumatisierten Menschen zu tun haben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell auch einer therapeutischen Hilfe.

Den Kontakt zum jeweils zuständigen Jugendamt finden hilfsbereite Menschen schnell über die Jugendamts-Suche auf www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

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