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04.10.2022

Maskenpflicht in Gebäuden der Kreisverwaltung

Mit der ab dem 1. Oktober 2022 geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist in allen Innenbereichen, in denen sich mehrere Personen aufhalten oder begegnen, mindestens eine medizinische Maske zu tragen, sofern nicht technische oder organisatorische Maßnahmen ausreichen, um einen entsprechenden Infektionsschutz zu gewährleisten. Das gilt auch für die Gebäude der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin an allen Standorten. Hintergrund ist das erneut sehr dynamische Corona-Infektionsgeschehen. Wegen der besseren Schutzwirkung wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Wir bitten auch alle Besucher:innen der Kreisverwaltung, ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu halten. Bei Anliegen, die eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte vorrangig telefonisch oder per e-Mail an die Kreisverwaltung.

Mit diesen Maßnahmen möchten wir unsere Besucher:innen und Mitarbeitenden im Rahmen des Hausrechts bestmöglich schützen und bitten um Ihr Verständnis. Außerdem weisen wir darauf hin, dass in der Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde Termine vorab online gebucht werden müssen.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf unserer Corona-Sonderseite.

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