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14.06.2023

Neue Allgemeinverfügung zur Befahrung des Rheinsberger Rhin

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat eine neue Allgemeinverfügung zur Befahrung des Rheinsberger Rhins erlassen. Die neue Allgemeinverfügung sieht vor, dass Nutzer:innen sich vor dem Befahren des Rheinsberger Rhins eigenständig einen Befahrungsschein (pro Boot und Fahrt) buchen müssen. Die Buchung der Befahrungsscheine ist auf der Seite Buchungsportal Rheinsberger Rhin möglich.

Die elektronische Buchungsbestätigung gilt als Befahrungsschein und ist ausgedruckt oder digital mitzuführen. Am Tag sind maximal 150 Bootsfahrten zugelassen. Sofern dieses Kontingent erschöpft ist, können für den entsprechenden Tag keine weiteren Bootsfahrten mehr gebucht werden. Die im vergangenen Jahr praktizierte Buchung über Bootsverleiher und Tourist-Informationen entfällt damit.

Auf Grundlage der Verordnung über das Naturschutzgebiet Rheinsberger Rhin und Hellberge ist die Befahrung des Rheinsberger Rhins an verschiedene Regeln und Bedingungen geknüpft. So darf der Rheinsberger Rhin unter anderem nur in Fließrichtung und ausschließlich mit Einer- und Zweierkajaks befahren werden. Weiterhin ist der Zeitraum zur Befahrung begrenzt und ein Mindestpegelstand des Rhins erforderlich.


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