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25.03.2022

Neue Zugangsregeln für Gebäude der Kreisverwaltung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg gelten ab dem kommenden Montag, 28. März 2022, für Gebäude der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin veränderte Zutrittsregeln, die im Nachfolgenden erläutert werden.

So ist für Besucher:innen das Tragen einer FFP2-Maske in allen Gebäuden der Kreisverwaltung verpflichtend, um bestmöglichen Schutz vor dem Coronavirus zu gewährleisten. Die bisher geltende 3G-Regelung entfällt.

Eine Ausnahme gibt es für das Betreten des Gesundheitsamtes, da es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt, der besonders geschützt werden muss. Neben dem verpflichtenden Tragen einer FFP2-Maske kommt im Gesundheitsamt die 3G-Regelung zur Anwendung. 3G bedeutet, dass nur nachfolgenden Personengruppen der Zutritt gewährt werden kann:

- Personen, die vollständig geimpft sind (Erst- und Zweitimpfung) und dies vor dem Betreten in digitaler oder anlager Form durch Vorlage eines entsprechenden QR-Codes (Impfzertifikat) nachweisen.

- Genesene Personen (29 bis max. 90 Tage für zuvor ungeimpfte bzw. 180 Tage für zuvor geimpfte Personen nach positivem PCR-Testergebnis)

- Ungeimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten und tagesaktuellen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen.

Allgemein wird jedoch darum gebeten, einen telefonischen oder digitalen Kontakt (e-Mail/ Kontaktformular) mit der Kreisverwaltung vorzuziehen, wenn bei einem Anliegen die persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich ist. Wenn nur ein persönlicher Kontakt möglich sein sollte, bitten wir Besucher:innen darum, einen Termin bereits im Vorfeld mit der Kreisverwaltung zu vereinbaren.

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