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11.08.2022

Zensus 2022: Erhebung in OPR nähert sich der Ziellinie

Seit dem 15. Mai sind rund 125 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte der Erhebungsstelle Ostprignitz-Ruppin unterwegs, um 5.252 Haushalte im Landkreis für den Zensus 2022 zu befragen. Wie ist der Stand der Erhebung?

Die vollständige Erfassung der 19.223 Personen für die Grunderhebung und der 9.202 Personen für die Vollerhebung ist auf der Zielgeraden. Rund 85 Prozent der Befragungen werden bis Ende August abgeschlossen sein. An dieser Stelle dankt die Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle OPR Kerstin Brendler den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit. Damit die Erhebung des Zensus 2022 komplett abgeschlossen werden kann, ist aber die aktive Mitarbeit aller auskunftspflichtigen Personen erforderlich.

Denn Ziel des Zensus ist es, verlässliche Zahlen zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewinnen. Diese Zahlen sind Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Dazu zählen beispielsweise der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern oder die Einteilung der Wahlkreise. Aber auch die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Sozialkassen, den Bedarf an Kindergärten, Schulen, Altersheimen, Straßen und ähnliches lassen sich danach auf solider Datenbasis planen. Mit anderen Worten: Die Ergebnisse kommen allen zugute.

Wer bisher als auskunftspflichtige Person die vorgeschlagenen Interviewtermine nicht wahrnehmen konnte, erhält per Post eine Erinnerung und wird auf alternative Antwortmöglichkeiten, beispielsweise online, hingewiesen. Die Erteilung der Auskunft ist verpflichtend. Wer diese verweigert, kommt automatisch in ein Mahnverfahren. Für das Land Brandenburg wurden empfindliche Strafen in diesem Zusammenhang beschlossen: Das Zwangsgeld je auskunftspflichtiger Person im Haushalt beträgt 300 Euro in der ersten Stufe. Wer weiterhin die Auskunft verweigert, kann in einem zweiten Mahnverfahren mit dem doppelten Zwangsgeld belangt werden. Dennoch bleibt die Auskunftspflicht bestehen und das Mahnverfahren kann beliebig oft wiederholt werden – eben bis zur Beantwortung der Zensusfragen. Kein ausgeloster Haushalt und entsprechend keine auskunftspflichtige Person an dieser Adresse wird ausgelassen.

Die Erhebungsstelle Zensus 2022 vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin steht für Fragen rund um die Erhebung gerne zur Verfügung.


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