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16.12.2022

Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation

Die weiter hohe Zahl an geflüchteten Menschen, die Brandenburg erreichen, wird auch im kommenden Jahr den Landkreis Ostprignitz-Ruppin vor immense Herausforderungen stellen. „Die Lage hat sich nicht entspannt, ganz im Gegenteil“, erklärt der Leiter des Amtes für Familien und Soziales, Andreas Liedtke. Nach derzeitigen Prognosen müssen im kommenden Jahr zusätzlich bis zu 1.500 Geflüchtete im Landkreis untergebracht werden. Das Land hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sich die Landkreise, Städte und Kommunen im nächsten Jahr auf Zuweisungen mindestens in der Höhe einstellen müssen, wie sie in diesem Jahr erfolgt sind. Das offizielle Aufnahmesoll für 2023 liegt aber noch nicht vor. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bzw. die Kommunen sind zur Aufnahme der geflüchteten Menschen gemäß Landesaufnahmegesetz verpflichtet. Es handelt sich um gemeinsame Aufgabe: Der Landkreis ist für die Betreuung der Geflüchteten zuständig, die Kommunen für die Bereitstellung von Plätzen für die Unterbringung.

In diesem Jahr wurden in Brandenburg rund 36.500 Menschen auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte verteilt. Wöchentlich kommen zurzeit etwa 500 Menschen in Eisenhüttenstadt bei der dortigen Erstaufnahmeeinrichtung an. 80 Prozent der Einreisen erfolgen derzeit über die sogenannte „Balkanroute“, auch mehr Flüchtlinge, die über das Mittelmeer Zuflucht in Europa suchen, kommen wieder vermehrt in Brandenburg an. Dagegen ist der Anteil der Flüchtlinge aus der Ukraine momentan verhältnismäßig gering. Neben den Menschen, die über die vom Land festgesetzte Zuweisungsquote zu uns nach Ostprignitz-Ruppin kommen, müssen aber auch Flüchtlinge untergebracht werden, die unter Sonderprogramme fallen, wie beispielsweise die Aufnahme afghanischer Ortskräfte. In diesem Fall müssen auch Landkreise, die die Zuweisungsquote erfüllen, zusätzlich Geflüchtete aufnehmen.

Derzeit werden im Landkreis ca. 1.900 Geflüchtete untergebracht, darunter sind etwa 1.000 Flüchtlinge aus der Ukraine, die in diesem Jahr zu uns gekommen sind. Einige der ukrainischen Flüchtlinge haben den Landkreis auch wieder verlassen, teilweise kommen diese Menschen aber auch wieder zurück und benötigen dann erneut einen Unterbringungsplatz. Von den 1.900 Geflüchteten werden rund 1.600 Menschen vom Landkreis untergebracht. Der Landkreis favorisiert zur Unterbringung und Betreuung des relevanten Personenkreises eine Mischform aus Wohnungen (Wohnverbund) und Gemeinschaftsunterkünften. Der Umzug in eine Wohnung ist das Ziel und soll nach einer Eingewöhnungsphase sowie abhängig vom Angebot geeigneten Wohnraums erfolgen. Allerdings bereitet dies aufgrund der hohen Zuweisungszahlen zunehmend Probleme, da für Geflüchtete kaum noch Wohnungen auf dem Markt zur Verfügung stehen. So hat der Landkreis in diesem Jahr über 80 Wohnungen zur Unterbringung neu angemietet und auch die Flüchtlinge selbst haben ca. 60 Wohnungen anmieten können. Zwar gibt es nach wie vor freie Wohnungen im Landkreis, aber die stehen dem Landkreis bzw. den Geflüchteten aus mehreren Gründen nicht zur Verfügung. So sind teilweise die Mieten zu hoch oder die Wohnungen in einem unsanierten und nicht bezugsfertigen Zustand. Manche Vermieter würden zwar an den Landkreis Wohnungen für Geflüchtete vermieten, wollen aber bestimmte Nationalitäten im Mietvertrag festschreiben, was für den Landkreis völlig inakzeptabel ist.

Zugleich sind die bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und Wohnverbünde voll ausgelastet. Teilweise haben wir eine Belegung in Vier-Bett-Zimmern, es kommt zu Überbelegungen mit Ausnahmegenehmigungen des Landes. In der Praxis führt dies dazu, dass beispielsweise Gemeinschaftsräume aufgelöst und zusätzlich Betten in diese Zimmer gestellt werden müssen. In den Übergangswohnheimen in Neuruppin, Wusterhausen/Dosse, Wittstock/Dosse und Lindow-Klosterheide stehen insgesamt 773 Plätze zur Verfügung, die allesamt belegt sind. Das B-Haus in den Ruppiner Kliniken, das bisher genutzt werden kann, wird im Mai 2023 mit seinen 180 Plätzen allerdings wegfallen. Die Wohnverbünde sind ebenfalls voll ausgelastet. Andreas Liedtke, Leiter des Amtes für Familien und Soziales: „Alle Menschen, für die wir als Landkreis zuständig sind, bringen wir entweder in Übergangswohnheimen oder in Wohnungen unter. Die Unterbringung Geflüchteter in Sporthallen konnte bisher weitgehend vermieden werden. Allerdings wird es zunehmend problematisch, wenn uns jenseits der Quote weitere Menschen zugewiesen werden, um die wir uns kümmern müssen. Deshalb sind wir dringend auf weitere Unterbringungsmöglichkeiten angewiesen.“

In konkreter Planung sind derzeit Unterkünfte in der Wittstocker Ackerstraße (Inbetriebnahme voraussichtlich Ende nächster Woche), die Erweiterung in der Alt Ruppiner Allee in Neuruppin sowie die ehemalige Hotelanlage in Flecken-Zechlin - insgesamt 342 Plätze. Aber auch mit diesen Unterkünften lassen sich nicht annähernd die erforderlichen Plätze schaffen. Nach derzeitigem Stand und den vorliegenden Prognosen müssen für das kommende Jahr mindestens 1.000 Plätze neu geschaffen werden. Deshalb wurde Ende November 2022 ein Mietvertrag mit einem Investor am Bahnhof West in Neuruppin geschlossen werden, der eine Wohnanlage für maximal 240 Unterbringungsplätze errichten wird. Mit der Fertigstellung wird im ersten Quartal 2023 gerechnet.

Andreas Liedtke: „Angesichts dieser aktuellen Entwicklung sind es noch mindestens 760 weitere Plätze, die neu geschaffen werden müssen. Um eine dauerhafte Belegung von Sporthallen zu vermeiden, müssen wir schon früh im nächsten Jahr weitere Plätze schaffen bzw. zur Verfügung haben. Das wird für uns alle ein erneuter Kraftakt werden, den wir nur gemeinsam stemmen können. Hier stehen wir weiter in Abstimmung mit den Kommunen, ebenso sind wir mit weiteren Investoren in Gesprächen. Konkrete Ergebnisse gibt es aber noch nicht.“

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