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25.10.2022

Brandenburg verlängert Corona-Infektionsschutzverordnung

Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird ohne Änderungen bis einschließlich 24. November 2022 verlängert. Das hat die Landesregierung jetzt beschlossen.

Damit gilt in Brandenburg weiterhin zum Beispiel eine Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosenunterkünften sowie von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen.

Bundesweit gelten zudem per Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen; Patientinnen und Patienten müssen weiterhin in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom 25. Oktober 2022.

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