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04.03.2022

Corona-Regeln: Ab heute gelten weitere Lockerungen

Bereits seit dem 23. Februar 2022 gilt im Land Brandenburg die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Diese sieht u.a. Lockerungen bei den Corona-Regeln in mehreren Schritten vor.

Am heutigen Freitag, 4. März 2022, tritt der nächste Öffnungsschritt in Kraft. Dann gilt in vielen Bereichen statt 2G die 3G-Regel. So haben beispielsweise in der Gastronomie Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen. Auch in sämtlichen Beherbergungsstätten findet nunmehr die 3G-Regel Anwendung, ebenso bei Sporteinrichtungen in geschlossenen Räumen, Schwimmbädern, Spaß- und Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

Pressemitteilung der Landesregierung vom 3. März 2022

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