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04.11.2021

Corona-Schutzimpfungen im November

Auch im Monat November gibt es weiter regelmäßige Angebote für Corona-Schutzimpfungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ohne vorherige Anmeldung, zusätzlich zu den Impfangeboten in den Hausarzt-Praxen. Möglich sind bei allen Impfangeboten auch die sogenannten "Booster-Impfungen", also Auffrischungsimpfungen. Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf die Übernahme der anfallenden Kosten. Für bestimmte Personengruppen sind Booster-Impfungen besonders zu empfehlen, beispielsweise für ältere Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit einer Immunschwäche, aber auch Personen, die mit Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Ausführliche Informationen mit verständlichen Erklärungen zu den empfohlenen Auffrischungsimpfungen gibt es auf der Seite https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/auffrischungsimpfung/.

Nachfolgend eine Übersicht der Impftermine im Landkreis Ostprignitz-Ruppin:

Neuruppin

Montag, 17.30 bis 19.00 Uhr, DRK-Geschäftsstelle, Straße des Friedens 3

Donnerstag, 17.30 bis 20.30 Uhr, DRK-Geschäftsstelle, Straße des Friedens 3

Kyritz

Mittwoch, 17.00 bis 19.00 Uhr, Mehrgenerationenhaus, Perleberger Straße 10

Freitag, 14.00 bis 17.00 Uhr, Mehrgenerationenhaus, Perleberger Straße 10

Wittstock/Dosse

Dienstag, 17.30 bis 19.00 Uhr, DRK, Ackerstraße 14

Allgemeine Informationen zum Impfen:

Zu den Impfterminen sind ein Ausweisdokument, die Krankenkassenkarte sowie das Impfbuch (falls vorhanden) mitzubringen. Ebenfalls sollten - wenn möglich - die ausgefüllten Formulare zur Corona-Schutzimpfung, die auf der Webseite www.brandenburg-impft.de unter den Downloads zu finden sind, mitgebracht werden. Für Impfungen mit den Wirkstoffen von Moderna oder von Biontech/Pfizer werden die Formulare für mRNA-Impfstoffe benötigt.

Auch Kinder ab 12 Jahren können sich impfen lassen. Wichtig dabei: Minderjährige unter 16 Jahren müssen bei der Impfung von mindestens einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Für die medizinische Beratung vor der Impfung steht immer ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort zur Verfügung. Die Formulare beim Kinderimpfen müssen nicht nur vom zu impfenden Kind, sondern auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Bei impfwilligen Minderjährigen ab 16 Jahren ist nur noch die Unterschrift des Impflings erforderlich.

Für die Impfangebote ist zwar keine vorherige Anmeldung oder Terminvereinbarung erforderlich, es wird aber darum gebeten, sich bis spätestens eine halbe Stunde vor Ende des Impfens vor Ort einzufinden. Es wird außerdem darum gebeten, beim Warten eine Schlangenbildung möglichst zu vermeiden und sich an die geltenden Hygieneregeln zu halten.

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