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13.10.2021

Frist für Integrationspreis bis 30. Oktober verlängert

Die Bewerbungsfrist für den Brandenburger Integrationspreis 2021 wurde um zwei Wochen verlängert: bis zum 30. Oktober können sich Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Unternehmen und Kommunen um die Auszeichnung bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. Die Integrationsbeauftragte des Landes, Dr. Doris Lemmermeier, ruft alle Personen und Institutionen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in besonderer Weise für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg einsetzen, zum Mitmachen auf.

Der Preis ist mit einer Gesamtsumme von 6.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung wird Anfang 2022 stattfinden.

Der Brandenburger Integrationspreis wird seit 2008 vergeben und zeichnet hervorragende Leistungen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Die Integrationsmaßnahmen sollen sich insbesondere durch kreative Ansätze, Innovation, Nachhaltigkeit, Vernetzung und Wirkung in das Gemeinwesen auszeichnen. Integrationsbeauftragte Lemmermeier: „Immer wieder bin ich beeindruckt von der Vielfältigkeit und dem Ideenreichtum der Integrationsarbeit in Brandenburg. Auf die Bewerbungen in diesem Jahr bin ich sehr gespannt.“

Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreter:innen des Landtages, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, des Ministeriums des Innern und für Kommunales, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrationsbeauftragten im Land Brandenburg, des Vereins Viet Hong e.V. sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.

Bewerbungen sind zu richten an: Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam

Weitere Informationen unter:https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesintegrationsbeauftragte/integrationspreis/

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