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09.12.2021

Hinweise zum geförderten Breitbandausbau

Der geförderte Breitbandausbau schreitet weiter voran und ermöglicht so immer mehr Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, das schnelle Internet im eigenen Zuhause oder in der Firma zu nutzen. Mit den neuen Glasfaserleitungen werden Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde möglich, die für viele Anwendungen und auch Dienste in der Zukunft notwendig sein werden. Im Rahmen des mit 38 Millionen Euro geförderten Projekts (3,8 Millionen Euro davon kommen vom Landkreis) sollen von der Telekom im Auftrag des Landkreises fast 9.500 Haushalte, Unternehmen und Schulen in 22 Kommunen mit den schnellen Internetanschlüssen versorgt werden. Im gesamten Ausbaugebiet wird die Telekom rund 2.700 Kilometer Glasfaser verlegen.

Für die Eigentümer:innen der Gebäude bzw. Grundstücke ist der Anschluss im geförderten Bereich mit keinerlei Kosten verbunden. Erst bei Abschluss eines Internetvertrags mit einem der zahlreichen Anbietern auf dem freien Markt, sind je nach Vertragsangebot die entsprechenden Kosten bzw. Gebühren zu tragen. An dieser Stelle möchten wir nochmals betonen, dass die neuen Breitbandanschlüsse von allen Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze gemäß der gesetzlichen Vorgaben genutzt werden können. Deshalb wäre die Auskunft falsch, dass die Nutzung des schnellen Internets via Glasfaser ausschließlich über einen einzigen Anbieter möglich sein soll. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich vor einem Vertragsabschluss unabhängig über die Angebote der verschiedenen Internet-Anbieter zu informieren und diese zu vergleichen.

Für weitere Fragen rund um das Thema Breitbandausbau im Landkreis Ostprignitz-Ruppin steht allen Bürgerinnen und Bürgern Herr Fechner aus dem Bau- und Umweltamt gerne zur Verfügung.

Herr Fechner ist erreichbar unter Telefon 03391 / 688 - 6099 oder per E-Mail an breitbandausbau@opr.de.

Bis zum Spätsommer 2022 soll der Glasfaserausbau im Rahmen dieser Förderung im Landkreis abgeschlossen sein. In einem weiteren Ausbauschritt, dem so genannten "Graue-Flecken-Programm", werden möglicherweise ab dem Jahr 2024 auch jene Adressen mit Gigabit-Internet über Glasfaser versorgt werden können, die jetzt noch nicht zum Zuge kommen dürfen - die entsprechenden Bundes- bzw. Landesfördermittel immer vorausgesetzt.

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