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Kyritz-Ruppiner Heide: Verkleinerung des Sperrgebiets möglich

Ein weiterer Teil der Kyritz-Ruppiner Heide könnte in absehbarer Zeit für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und damit weiteren Mehrwert für Erholungssuchende bieten. Hintergrund ist eine der Kreisverwaltung nunmehr vorliegende fachliche Beurteilung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD).

Anfang Oktober 2021 hatte das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beim KMBD einen Antrag auf Beurteilung zur Gefährdungssituation für den Südteil des ehemaligen Truppenübungsplatzes ("Bombodrom") hinsichtlich einer möglichen Belastung des Areals u.a. durch Munition gestellt. Konkret geht es dabei um eine Teilfläche von ca. 916 Hektar, die sich südlich des bereits für die Öffentlichkeit freigegebenen Wanderweges von Rossow über den Heideturm bis nach Neuglienicke befindet. In seiner Beurteilung kommt der KMBD zu dem Ergebnis, dass keine konkreten Anhaltspunkte für Kampfmittel für die besagte Fläche vorliegen und deshalb keine unmittelbare Gefahr von dem beurteilten Bereich ausgeht.

Die Anrainergemeinden sind bereits über das Ergebnis informiert worden, ebenso über die Pläne der Kreisverwaltung, in einem weiteren Schritt auf Basis der Beurteilung durch den KMBD eine entsprechende Verkleinerung des Sperrgebiets vorzubereiten. Eine dafür notwendige Anpassung der Gefahrenabwehrverordnung soll dem Kreistag für die Sitzung am 30. Juni 2022 vorgeschlagen werden.

Vize-Landrat Werner Nüse: "Wir sind froh, dass nun weitere Flächen der Kyritz-Ruppiner Heide für Einheimische und Touristen erschlossen werden können. Davon profitieren alle, denn die Heide ist ein wertvoller Naturschatz, der in dieser Form einzigartig ist und für unsere Region zahlreiche Perspektiven bietet."

Sollte der Kreistag den Plänen zustimmen, wird die technische Umsetzung erfolgen, wie beispielsweise eine Neubeschilderung sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen. Mit einer Fertigstellung ist voraussichtlich bis zum kommenden Jahr zu rechnen. Bis zu einer möglichen Anpassung der Verordnung und dem Inkrafttreten gilt aber weiter das derzeit bestehende und ausgeschilderte Betretungsverbot für die betroffenen Flächen, die entsprechenden Hinweistafeln sind zu beachten.

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