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Sportförderung

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin gewährt Antragsberechtigten auf Grundlage von Artikel 35 der Verfassung des Landes Brandenburg vom 20.08.1992 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem Gesetz zur Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz-SportFG) vom 10.12.1992 in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen zur Förderung des Sports.  

Die regelmäßige Anleitung und Betreuung von Kinder-, Jugend- und Seniorensportgruppen sowie von Menschen mit Behinderungen ist von besonderer Bedeutung. Deshalb liegt in der Unterstützung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ein besonderer Schwerpunkt der kreislichen Sportförderung.

Antragsberechtig sind gemeinützige Sportvereine, -verbände und Selbsthilfegruppen zum Zwecke der sportlichen Betätigung mit Sitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Die förderbaren Anwendungsgebiete sind vielfältig und reichen vom Lizenzerwerb für Übungsleiter:innen über den Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten bis zur Förderung von Projekten mit innovativem Charakter. Alle Anwendungsgebiete und die maximale Höhe der antragsfähigen Zuschüsse sind in unserer Richitlinie zur Förderung des Sports im Dokumentanhang einsehbar. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Sportförderung des Landkreises Ostprignitz Ruppin wird im Referat Büro Landrat koordiniert. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen zu unseren allgemeinen Sprechzeiten zur Verfügung – gern auch telefonisch. Ihre Anprechpartnerin erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten. Bitte senden Sie auch Ihren ausgefüllten Antrag auf Sportförderung an diese Adresse:

Frau Kerstin Müller

Referat Büro Landrat
Sportangelegenheiten

Virchowstraße 14–16
DE-16816 Neuruppin

03391 688 7013
03391 688 7014

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antrage stellen wir Ihnen in der Randspalte dieser Webseite Dokumentenvorlagen im Portable Document Format (PDF) zur Verfügung – sortiert nach Anwendungsgebiet. Anträge auf Förderung der Lizenzerwerbung für ÜbungsleiterInnen (gemäß Anwendungsgebiet I a.) stellen Sie bitte formlos. Wir bearbeiten ausschließlich vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag vor dem Einreichen auf Vollständigkeit. 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung des Sportförderantrags fallen keine Gebühren an. Beachten Sie aber gegebenenfalls Versandgebühren im Falle der postalischen Zustellung des Antrags. 

Was sollte ich noch wissen?

Förderbeiträge werden für ein komplettes Kalenderjahr bewilligt. Bitte beachten Sie die Abgabefrist: Anträge werden bis spätestens 30. April des laufenden Kalenderjahres für eine Förderung im Folgejahr entgegengenommen. Ihren Antrag können Sie auch beim Kreissportbund Ostprignitz-Ruppin einreichen. Beachten Sie bei Folgeanträgen: Voraussetzung für die Bewilligung von Folgeanträgen ist das Vorliegen des Verwendungsnachweises für zuvor erbrachte Leistungen. 

Bewilligte Förderbeiträge können ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck eingetzt werden. Eine Änderung des Verwendungszwecks ist nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zulässig. Anderenfalls ist der Zuschuss zurückzuzahlen. Die Einreichung eines Verwendungsnachweises ist obligatorisch.

Alle Anträge auf Sportförderung können auch bei unserem langjährigen Partner/Dienstleister dem Kreissportbund OPR beantragt bzw. eingereicht werden.

Auch hier erhalten Sie eine umfangreiche Beratung und Unterstützung zu Fragen rund um den Sport. Adresse/link ?

Rechtsgrundlagen

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