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Unterstützungs- und Beratungsangebot des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)


Bild Chancengleichheit

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip auf der Ebene der Jobcenter verankert. DIe unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sollen bei der Umsetzung sämtlicher Leistungen der Arbeitsförderung berücksichtigt werden. Im SGB II wird der gesetzliche Auftrag der Beauftragen für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auf der Ebene der Jobcenter definiert.

Eine zentrale Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ist es, Geschäftsführung und Fachkräfte eines Jobcenters in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie mit Beruf zu beraten sowie zu unterstützen. Dabei soll im Sinne des Gender Mainstreamings jegliches Handeln die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigen. Außerdem sollen mit speziellen Frauenfördermaßnahmen die beruflichen Chancen von Frauen verbessert und bestehende Benachteiligungen korrigiert werden.

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützen und beraten erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber:innen sowie Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:ionnenorganisationen. Hier können Ihre übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie zur Vereinbarkeit von Familie mit Beruf bei beiden Geschlechtern durch professionelle Hilfe geklärt werden.

Zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, arbeiten die Beauftragten für Chancengleichheit in Kooperation mit anderen Sachgebieten bzw. Teams des Jobcenters zusammen.





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