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Informationen zum Corona-Virus

Allgemeine Informationen


Das Gesundheitsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin nutzt das digitale Patientenportal Climedo für die Unterstützung bei der Fallbearbeitung von Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet wurden.

Das Robert-Koch-Institut hat zudem einen Steckbrief zum SARS-CoV-2-Virus veröffentlicht und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gegeben. 

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wurde zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit sind die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Von Januar 2021 bis einschließlich 10. Februar 2023 hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin allen Bürger:innen kostenlose Corona-Schutzimpfungen angeboten. In vielen Arztpraxen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich eine Impfung (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen) geben zu lassen. Hier finden Sie Ärzt:innen in Ihrer Nähe. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Meldepflicht der von § 20a Infektionsschutzgesetz erfassten Einrichtungen an das Gesundheitsamt ("Einrichtungsbezogene Impfpflicht") entfallen. Korrespondierend dazu müssen die vom Gesundheitsamt im Rahmen des Verfahrens zu § 20a Infektionsschutzgesetz angeschriebenen Mitarbeiter:innen dieser Einrichtungen der Behörde auch keinen Immunisierungsnachweis mehr einreichen.

Verhalten im Krankheitsfall und Nutzung des Patientenportals


Wohin wende ich mich bei allgemeinen Fragen zum Corona-Virus?

Ausführliche Online-Informationen zum Coronavirus Sars-CoV-2 bietet das Robert-Koch-Institut.

Für telefonische Auskünfte wählen Sie bitte eine der folgenden Nummern:

  • Hotline des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBB): 116117

Ihr Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie sich bei Ihren Erkältungssymptomen unsicher fühlen. Bitte rufen Sie ihn an und gehen nicht als ersten Schritt zur Praxis. Ihr Hausarzt entscheidet dann über die weiteren Maßnahmen. Über die oben angegebene Telefonnummer können Sie sich tagesaktuell und umfangreich informieren. Bitte wenden Sie sich nur in Ausnahmefällen an die Rettungsstelle oder das Gesundheitsamt.

Eine Orientierungshilfe liefert das Infoblatt "Covid-19: Bin ich betroffen und was ist zu tun?" des Robert-Koch-Instituts.

Welche Quarantäne-Regeln gelten in Ostprignitz-Ruppin?

Keine. 

Ich habe Symptome, die eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 nicht ausschließen, was mache ich?

Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 sollten Sie Ihre Kontakte zu anderen, besonders vulnerablen Personen vermeiden und einen freiwilligen (Selbst-) Test durchführen.

Darf ich mein Kind mit Erkältungssymptomen, die eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 nicht ausschließen, zur Kita oder Schule schicken?

Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben. Bei den für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 typischen Krankheitszeichen wie beispielsweise  trockener Husten, Fieber über 38,5°C, Atembeschwerden, zeitweisem Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn oder Halsschmerzen, müssen betroffene Personen der Kita beziehungsweise der Schule fernbleiben.

Wie muss ich mich bei einem positiven Antigen-Schnelltest (Selbsttest) verhalten?

Sie haben einen Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung („Selbsttest“) zuhause durchgeführt und das Ergebnis ist positiv?

Sie gelten nun als Verdachtsperson. Das Ergebnis muss aufgrund der großen Fehleranfälligkeit der Selbsttests zunächst durch einen professionell durchgeführten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test bestätigt werden. Wenn es Ihnen gut geht und Sie keine Symptome einer Erkältungserkrankung aufweisen, dann wenden Sie sich hierzu an ein Testzentrum oder an eine Apotheke und führen dort einen Antigen-Schnelltest („Bürgertest“) durch.

Wenn Sie an Erkältungssymptomen leiden oder andere Beschwerden neu aufgetreten sind, dann wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an Ihren Hausarzt oder einen anderen niedergelassenen Arzt Ihres Vertrauens.

Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall vorab die Arztpraxis und informieren Sie das Personal vor dem Praxisbesuch über ihr positives Schnelltestergebnis und über die Krankheitssymptome, unter denen Sie leiden.

Wie muss ich mich bei einem positiven qualifizierten Antigen-Schnelltest (Bürgertest im Testzentrum/Apotheke) verhalten?

Sie haben einen qualifizierten Schnelltest durchgeführt, beispielsweise in einer Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder beim Arzt, der ein positives Ergebnis zur Folge hatte? Sie gelten dann als positiv getestete Person. Das Ergebnis wird von der Teststelle an das zuständige Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort gemeldet. Informieren Sie bitte Ihre engen Kontaktpersonen. Diese sollen möglichst in den Folgetagen Schnelltests durchführen und auf Symptome achten.

Auch wenn es seit dem 13. Februar 2023 keine Pflicht zur Absonderung infizierter Personen mehr gibt, gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren.

Wie muss ich mich bei einem positiven PCR-Test verhalten?

Auch wenn es seit dem 13. Februar 2023 für infizierte Personen keine Pflicht zur Absonderungmehr gibt, gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren und keinen Besuch empfangen. Außerdem wird empfohlen, im Haushalt möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern vorzunehmen.

Informieren Sie zudem bitte Ihre engen Kontaktpersonen. Diese sollen möglichst in den Folgetagen Schnelltests durchführen, auf Symptome achten und insbesondere den Kontakt zu vulnerablen Personen reduzieren.

Informieren Sie zusätzlich Ihre:n Arbeitgeber:in bzw. die besuchte Betreuungseinrichtung (Kita, Schule, Hort etc.).

Zum Erhalt des positiven Testergebnisses nutzen Sie bitte die elektronischen Abrufmöglichkeiten beispielsweise mit der Corona-Warn-App oder des auswertenden Labors. Wenn Ihrer Hausärzt:in Ihr Laborbefund vorliegt oder ihr elektronisch nachgewiesen wird, kann er Ihnen damit, genauso wie jede Apotheke, einen Genesenennachweis ausstellen.

Zusätzlich wird empfohlen, eine freiwillige wiederholte (Selbst-) Testung beginnend nach Tag fünf mit Antigenschnelltesten durchzuführen. Bei fortbestehenden Symptomen oder einem positiven Testnachweis von SARS-CoV-2 über den fünften Tag hinaus, sollte eine Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen.

Warum erhalte ich bei einem positiven PCR-Test einen Link zum Patientenportal Climedo?

Das Gesundheitsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin nutzt ab sofort das digitale Patientenportal Climedo für die Unterstützung bei der Fallbearbeitung von Personen, die mittels PCR-Test positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet wurden.

Dem Gesundheitsamt ist es nicht möglich, alle von einer Quarantäne betroffenen Bürger:innen einzeln telefonisch zu kontaktieren. Das digitale Patientenportal Climedo entlastet das Gesundheitsamt bei der Erfassung der Daten, die bei einer Covid-19-Infektion relevant sind.

Personen, bei denen aktuell mittels eines PCR-Tests eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 nachgewiesen wurde, erhalten ab sofort automatisch per E-Mail oder SMS einen Link, der sie zu einem Online-Fragebogen führt. Die Betroffenen werden nun gebeten, diesen selbsterklärenden Online-Fragebogen eigenständig auszufüllen. Vor der Weiterleitung zu der digitalen Befragung, erhalten die angeschriebenen Personen erklärende Hinweise zur Befragung und zu der Erkrankung über eine vorgeschaltete Informationsseite. Nach Beantwortung der Fragen, werden die Antworten automatisch durch die Speicherung am Ende des Fragebogens eigenständig an das zuständige Gesundheitsamt zurückgeschickt.

Ziel der elektronischen Selbstauskunft ist die Erfassung des Gesundheitszustandes der betroffenen Person (bspw. mögliche Symptome) und weiterer Informationen zu der aktuellen Infektion mit dem Coronavirus (bspw. Impfstatus, Ansteckung, Risiko der Weiterverbreitung).

Das Gesundheitsamt bittet alle zu Climedo eingeladenen Personen, sich an der Befragung zu beteiligen.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich eine enge Kontaktperson zu einer PCR-positiv getesteten Person bin?

Engen Kontaktpersonen wird empfohlen, insbesondere Kontakte zu vulnerablen Personen zu reduzieren. Desweiteren ist auf eigene Symptome zu achten und sich mittels Antigenschnelltest, möglichst am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt zu der positiv getesteten Person, auf das Vorliegen einer Infektion mit Sars-CoV-2 zu testen oder testen zu lassen.

Kinder aus Kitas, Schule/Hort, die Kontaktpersonen sind, werden von der jeweiligen Einrichtung benachrichtigt.

Darf ich zur Arbeit gehen, wenn der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht?

Auch wenn es seit dem 13. Februar 2023 für infizierte Personen keine Pflicht zur Absonderung mehr gibt, gilt: Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, sollte sich dann jede mit dem Coronavirus infizierte Person in Eigenverantwortung selbst isolieren. Außerdem sollten Kontakte, besonders zu vulnerablen Personen vermieden und eine Maske getragen werden.

Welche Regeln gelten für medizinische oder Senioren- Einrichtungen?

Wenn Sie sich aktuell in einer medizinischen oder therapeutischen Einrichtung (z. B.: Krankenhaus, Reha-Einrichtung, Suchtklink) oder vollstationären Wohnform (Alten- und Pflegeheim oder vergleichbare Einrichtungen) befinden, kann es auf Grund des besonderen Schutzbedürfnisses der Personengemeinschaft dieser Einrichtung notwendig sein, dass hier weiterhin strengere Verhaltens- und Isolationsmaßnahmen, als für die Allgemeinheit, Anwendung finden. In diesen Einrichtungen gelten das jeweils einrichtungsbezogene Hygienemanagement sowie die Festlegungen der Hausleitungen.

Woher bekomme ich einen Nachweis, dass ich von Corona genesen bin?

Wer als Bürger:in des Landkreises Ostprignitz-Ruppin positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet wurde, sollte sich seinen PCR-Befund in elektronischer Form unter Verwendung des ausgehändigten Barcodes herunterladen. Das geht u.a. mit Hilfe der Corona-Warn-App oder auch über das Webportal des auswertenden Labors (z.B.: https://ladr.de › laborergebnisse-app-oder-webportal). Damit kann Ihnen jede Apotheke oder auch Ihr Hausarzt selbst, einen Genesenennachweis ausfertigen.

Wo befinden sich Corona-Abstrichstellen für PCR-Tests in Ostprignitz-Ruppin?

Ein PCR-Test kann nur durch den Hausarzt oder auf Veranlassung des Gesundheitsamtes hin durchgeführt werden.

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