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20.09.2022

Corona-Verordnung bis Ende September verlängert

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung wird noch einmal verlängert und gilt nun bis einschließlich 30. September 2022. Das hat das Brandenburger Kabinett am 20. September 2022 beschlossen. Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben Bundestag (Beschluss am 8. September) und Bundesrat (Zustimmung am 16. September) die neue Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 geschaffen. Auf dieser Grundlage will die Brandenburger Landesregierung in der kommenden Woche eine neue Corona-Landesverordnung beschließen und damit die Maßnahmen festlegen, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten sollen.

Mehr dazu lesen in der Pressemitteilung des Landes

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