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Verwaltungsfachangestellte:r – Fachrichtung Kommunalverwaltung

Ausbildung in der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin


Verwaltungsfachangestellte:r der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist ein 3-jähriger dualer anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst, gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte:r vom 19. Mai 1999.

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsschulunterricht am Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin: Der Berufsschulunterricht findet im Blockunterricht statt, in der Regel eine Woche im Monat, insgesamt ca. 880 Stunden.
  • Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung wird durch die Brandenburgische Kommunalakademie eine dienstbegleitende Unterweisung durchgeführt. Die Dienstbegleitende Unterweisung erfolgt an einzelnen Wochentagen in den Räumlichkeiten des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, insgesamt ca. 500 Unterrichtsstunden.
  • Fachpraktische Ausbildung in den verschiedensten Fachämtern der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan


1. und 2. Ausbildungsjahr

Ausbildung in unserer Verwaltung:

  • Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung
  • Haushaltswesen
  • betriebliche Organisation
  • Rechnungswesen
  • Beschaffung
  • Personalwesen
  • allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung
  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Bürgerliches Recht

Ausbildung in der Berufsschule:

  • die eigene Berufsausbildung mitgestalten
  • die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
  • Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
  • Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
  • Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
  • Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
  • Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
  • Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
  • Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
  • Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen

Zwischenprüfungen in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr

Ausbildung in unserer Verwaltung (fachrichtungsspezifisch):

  • fallbezogene Rechtsanwendung
  • Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
  • Kommunalrecht
  • Kommunikation und Kooperation
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
  • Betriebliche Organisation

Ausbildung in der Berufsschule:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr
  • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
  • öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
  • öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
  • staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Abschlussprüfungen im 3. Ausbildungsjahr

Arbeitsgebiete


Verwaltungsfachangestellte...

  • beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit
  • kooperieren mit internen und externen Stellen
  • verfügen über Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen
  • beschaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich
  • bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme
  • erheben und verarbeiten Daten und werten diese aus
  • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an
  • bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte
  • wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge
  • nehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen wahr
  • bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt
  • treffen Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes - und kommunalem Ortsrecht und führen sie durch
  • übernehmen Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung
  • erledigen kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen
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