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Lage- und Höhenfestpunkte

Leistungsbeschreibung

Lage- und Höhenfestpunkte sind Vermessungspunkte, die örtlich eingemessen, gesichert und nach außen sichtbar gemacht (vermarkt) sind. Die Koordinaten sind dabei hochgenau bestimmt und werden in einem amtlichen Verzeichnis geführt. Der Nachweis der Lage- und Höhenfestpunkte besteht dabei aus Übersichten, Beschreibungen und dem Koordinaten- bzw. Höhenverzeichnis. Es ist allen Bürgern möglich, in diese Verzeichnisse auf Antrag Einsicht zu nehmen und die Standorte der Lage- und Höhenfestpunkte zu erfahren.

Geodätische Grundlage für die Lagefestpunkte ist das Bezugssystem ETRS89 sowie für die Höhenfestpunkte das Bezugssystem DHHN2016.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es bestehen keine Zugangsbeschränkungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung die in der Dokumentübersicht bereitgestellte PDF-Antragsvorlage. Alternativ können Sie uns Ihren Antrag auch formlos per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Das Land Brandenburg stellt Lage- und Höhenfestpunkte seit dem 15. Januar 2020 entgeltfrei zur Verfügung. Sofern Sie die Daten nicht selbst aus dem Portal GEOBROKER abrufen können und die Daten durch das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises Ostprignitz-Ruppin bereitgestellt werden, wird ein Entgelt für den entstandenen Aufwand von 41,75 Euro (für eine in der Regel benötigte Bearbeitungszeit von einer halben Stunde) in Rechnung gestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Im GEOBROKER der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg sind die betreffenden ALKIS-Daten zum Download verfügbar. Zur Vorabinformation können Sie auf den Seiten des BRANDENBURGVIEWER Einsicht in die Karten des Liegenschaftskatasters nehmen.

Rechtsgrundlagen

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