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Rechtsanspruchsprüfung für einen Platz in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes in einer Tagespflegestelle oder Kindertagesstätte ist ein gültiger Rechtsanspruch. Sind die Voraussetzungen auf den gesetzlichen Rechtsanspruch erfüllt, können Sorgeberechtigte einen Betreuungsvertrag mit einem Träger einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung abschließen. Dabei gibt es gesetzlich geregelte Betreuungszeiten, die je nach Alter oder Klassenstufe der Kinder variieren.

Reicht Ihnen die gesetzlich geregelte Betreuungszeit aufgrund einer besonderen Arbeits-, Ausbildungs- oder familiären Belastung nicht aus, können Sie beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung stellen, um den höheren Betreuungsbedarf genau ermitteln zu lassen. Bei erfolgreicher Prüfung haben Sie dann Rechtsanspruch auf längere Betreuungszeiten als die gesetzlich festgelegten Mindestzeiten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

In folgenden Fällen besteht ein Rechtsanspruch, ohne dass eine weitere Prüfung notwendig ist. Sie können sich in diesen Fällen direkt an einen Träger einer Kindertagesstätte wenden:

  • Ihr Kind ist über ein Jahr alt und der gesetzliche Anspruch auf eine Betreuungszeit von bis zu 30 Wochenstunden ist ausreichend
  • Ihr Kind ist in der 1. bis 4. Schuljahrgangsstufe und der gesetzliche Anspruch auf eine Hortbetreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden ist ausreichend

Sie können einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung stellen, wenn Sie für ein Kind sorgeberechtigt sind, das mit Ihnen in einem Haushalt lebt. Der gesetzlich vorgegebene Rechtsanspruch ist insbesondere in folgenden Fällen zu prüfen:

  • Ihr Kind ist noch kein Jahr alt und benötigt Betreuung in einer Kita
  • Ihr Kind ist ein Jahr alt, aber eine Betreuungszeit von mehr als 30 Wochenstunden wird benötigt
  • Ihr Kind besucht die 1. bis 4. Schuljahrgangsstufe, aber eine Hortbetreuungszeit von mehr als 20 Wochenstunden wird benötigt
  • Ihr Kind besucht die 5. bis 6. Schuljahrgangsstufe und benötigt eine Hortbetreuung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung und Gegenzeichnung des Arbeitgebers
  • ggf. Meldebestätigung
  • ggf. Gewerbeanmeldung
  • ggf. weitere Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Information zum Rechtsanspruch erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Die Feststellung eines gültigen Rechtsanspruchs ist noch nicht die Bestätigung eines Betreuungsplatzes in einer Einrichtung. Diesen müssen Sie direkt bei einem Träger beantragen und mit diesem einen Betreuungsvertrag abschließen. Über das Eltern-Portal Ostprignitz-Ruppin können Sie sich informieren, wo und zu welchem Zeitpunkt im Landkreis noch Plätze in Kindertageseinrichtungen frei sind, dort für sich vormerken und Kontakt zur Einrichtung aufnehmen. Außerdem erhalten Sie hier auch Informationen, ob eine Einrichtung beispielsweise barrierefrei ist und/oder andere wichtige Eigenschaften erfüllt, die für die Betreuung Ihres Kindes notwendig sind.  

Rechtsgrundlagen

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