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Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - Bürgergeld

Nr. 52

Leistungsbeschreibung

Wenn das eigene Einkommen, Vermögen und ggf. das von anderen Personen bzw. Sozialleistungsträgern nicht genügen, um für den eigenen bzw. den in einer Bedarfsgemeinschaft benötigten Lebens­unterhalt zu sorgen, können Sie bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Ostprignitz-Ruppin einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen. Darüber können Sie auch eine angemessene Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung für Ihre Mietwohnung bzw. Wohneigentum beantragen. Die Kosten­übernahme für eine angemessene Unterkunft sowie von Heiz­kosten erfolgt nach § 22 ff. SGB II und der Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Anspruchsberechtigung, um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu beziehen, liegt vor, wenn Sie:

  • in der Bundesrepublik Deutschland leben,
  • keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss etc.) oder anderen Personen haben,
  • erwerbsfähig und
    • Def.: Sie sind auf absehbare Zeit und unter den üblichen Arbeitsbedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglichen arbeiten können und die Altersgrenze von 65 oder 67  Jahren noch nicht erreicht haben. 
  • hilfebedürftig sind.
    • Def.: Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht aus dem Einkommen oder Vermögen von Ihnen und der Bedarfsgemeinschaft aufbringen.

Auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Einkommen aber nicht existenzsichernd ist, erhalten (aufstockende) Leistungen. Gleiches gilt für hilfebedürftige Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Formulare zur Beantragung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung finden Sie in der rechten Randspalte.

Ihren Erstantrag können Sie auch über die Möglichkeit der Online-Antragsstellung einreichen. Nähere Informationen erhalten Sie über das nachfolgende Erklärvideo.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben, wenn Sie im Besitz eines aktiven Bankkontos sind.

Haben Sie kein Bankkonto, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Das ist ein Scheck. Dadurch entstehen Ihnen Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Den Scheck können Sie bei Ihrer Bank in Bargeld umwandeln lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Bürgergeld, mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld, sofern sie nicht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

Neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können einmalige Leistungen für eine Erstausstattung, Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Bildungspaket) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden.

Weitere Informationen dazu und zu den Leistungen des Bürgergeldes können Sie in der rechten Randspalte über das Hinweisblatt einsehen und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Rechtsgrundlagen

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