Sprungziele
Seiteninhalt

Förderung von Arbeitsangelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE)

Nr. 52

Leistungsbeschreibung

Das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin fördert Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE) nach § 16d SGB II, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Mit diesem Förderinstrument sollen arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. Arbeitsgelegenheiten (MAE) sollen eine (soziale) Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Träger, die Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stellen möchten, müssen einen Antrag auf Durchführung einer AGH nach §16d SGB II beim Jobcenter Ostprignitz-Ruppin stellen.

Die Förderung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erfolgt auf der Grundlage der »Richtlinie zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE) gem. § 16d SGB II im Landkreis Ostprignitz-Ruppin - ab 01.07.2019 gültig«.

Richtlinie zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Agh MAE) gem. § 16d SGB II im Landkreis Ostprignitz-Ruppin - gültig für Bewilligungen nach 01.07.2023

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Seite zurück Nach oben