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Menschen mit Behinderung

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Zentrale Bußgeldstelle - Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Leistungsbeschreibung

Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um betroffene Personen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten. Zusätzlich zur Erhebung eines Bußgeldes können in manchen Fällen die Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die jeweilige Ordnungswidrigkeit bezieht. Das kann zum Beispiel eine Waffe sein, die ohne entsprechende Erlaubnis erworben wurde oder auch mitgeführtes Falschgeld. Der Landkreis hat eine Zentrale Bußgeldstelle geschaffen, um die Ordnungswidrigkeitsverfahren einheitlich und rechtssicher abzuwickeln. Die Zentrale Bußgeldstelle ist u. a. auch für Verstöße nach Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus verantwortlich. Der Bereich „Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“ ist für alle Verfahren zuständig, die nicht das Jobcenter betreffen (dieses regelt seine Ordnungswidrigkeitsverfahren selber) und die nicht den Verkehrsordnungswidrigkeiten zuzuordnen sind – hierfür gibt es innerhalb der Zentralen Bußgeldstelle einen eigenen Bereich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie müssen eine Ordnungswidrigkeit begangen und dabei gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen haben, welches die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf jedem Bußgeldbescheid findet sich ein individuelles Aktenzeichen. Geben Sie dies an, wenn Sie das Geld bezahlen oder Einspruch einlegen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Bußgeld
  • Gebühr (abhängig von der Höhe des Bußgeldes): mindestens 25,00 Euro, höchstens 7.500,00 Euro
  • Auslagen, zum Beispiel eine Pauschale von 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheids

Was sollte ich noch wissen?

Die Anzeigen erfolgen an das zuständige Fachamt und werden dort geprüft. Erst nach Überprüfung erfolgt die Übergabe an die Zentrale Bußgeldstelle zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeldverfahren selbst beginnt in der Regel mit einer Anhörung, bei der Sie als betroffene Person Ihre Sicht der Geschehnisse schildern können. Hält die zuständige Behörde nach der Anhörung weiterhin an den Vorwürfen fest, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser informiert Sie unter anderem über die Bezeichnung der Tat und die Höhe der Geldbuße. Sie können den Bescheid akzeptieren oder ihm widersprechen.

Was passiert, wenn Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren?

Den festgesetzten Gesamtbetrag müssen Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel zwei Wochen) bezahlen. Beachten Sie die Hinweise zur Bankverbindung und zum Verwendungszweck, die im Bescheid angegeben sind.

Was passiert, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch einlegen. Die zuständige Bußgeldstelle prüft die Sachlage erneut. Kommt sie zu dem Schluss, dass dem Einspruch nicht abgeholfen werden kann, wird die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht zur Entscheidung übergeben. Geht der Einspruch nicht rechtzeitig ein, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann ein Einspruch, der nach dieser Frist eingegangen ist, von der Behörde anerkannt werden.

Was passiert, wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren?

Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Einspruch erheben, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ist erkennbar, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann Erzwingungshaft angeordnet werden.

Rechtsgrundlagen

Der eigentliche Rechtsverstoß richtet sich nach den jeweiligen Fachgesetzen oder Verordnungen. Allgemeine Festlegungen zu Ordnungswidrigkeiten sind zusätzlich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) getroffen.

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