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12.05.2022

Zensus 2022: Informationen zur Befragung der Haushalte

„Wichtige amtliche Information für Ihren Haushalt“ - Briefe mit diesem Hinweis werden ab dem 15. Mai bis weit in den Juli hinein in 5.218 Briefkästen im Landkreis eingeworfen. Verteilt werden die Briefe von den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten der Erhebungsstelle Ostprignitz-Ruppin. In den Umschlägen befinden sich der Interviewtermin und eine rechtliche Unterrichtung nach dem Bundesstatistikgesetz.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin bittet um freundliche Unterstützung der ehrenamtlichen Interviewer:innen bei ihrer Tätigkeit. Sie sind durch einen Ausweis mit Zensus-Logo und Namensangabe zu erkennen. Im Zweifelsfall kann über den Personalausweis oder einen Anruf bei der Erhebungsstelle OPR geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen bestellten Erhebungsbeauftragten handelt. Ein volljähriges Haushaltsmitglied, das für alle Personen im Haushalt Auskunft geben kann, muss für das Gespräch mit dem Erhebungsbeauftragten zum vorgeschlagenen Termin zur Verfügung stehen. Die persönliche Befragung umfasst nur etwa 15 Minuten, da der zweite Teil der Fragen selbständig online beantwortet werden kann. Alternativ kann die vollständige Befragung mit dem Erhebungsbeauftragten durchgegangen werden.

Stichtag für die Antworten ist immer der 15. Mai 2022, egal wann das Interview persönlich oder im Online-Verfahren durchgeführt wird. In der Grunderhebung wird u.a. nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz gefragt; in der Haupterhebung zudem nach Ausbildung und Berufstätigkeit. Vermögen oder Einkommen sind nicht Thema der Erhebung.

Wer den vorgeschlagenen Interviewtermin nicht wahrnehmen kann, sollte rechtzeitig einen Ersatztermin vereinbaren. Die jeweiligen Kontaktdaten dafür sind auf dem Formular eingetragen. Wer zum Termin nicht angetroffen wird, kommt automatisch ins Mahnverfahren. Das Zwangsgeld je auskunftspflichtiger Person im Haushalt beträgt 300 Euro. Wer weiterhin die Auskunft verweigert, kann in einem zweiten Mahnverfahren mit dem doppelten Zwangsgeld belangt werden.

Die Erhebungsstelle Zensus 2022 vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin steht für Fragen gerne zur Verfügung. Insgesamt werden in Ostprignitz-Ruppin 19.223 Personen für die Grunderhebung und 9.202 Personen für die Vollerhebung befragt. Die ausgelosten Personen in diesen Haushalten sind nach dem Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet, ebenso alle Personen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Zeitgleich mit der Volkszählung wird eine Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden. Diese wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg postalisch und online umgesetzt. Auch hier gilt Auskunftspflicht.

Ziel des Zensus 2022 ist es, verlässliche Zahlen zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewinnen. Diese Zahlen sind Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Dazu zählen beispielsweise der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern oder die Einteilung der Wahlkreise, aber auch die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Sozialkassen, den Bedarf an Kindergärten, Schulen, Altersheimen oder Straßen lassen sich danach auf solider Datenbasis planen. Mit anderen Worten: Die Ergebnisse kommen allen zugute.

Übrigens: Für die Befragung der Haushalte im Landkreis bis Ende Juli 2022 werden weiterhin ehrenamtliche Interviewer:innen gesucht.  Die steuerfreie Aufwandsentschädigung beträgt bis zu ca. 1.000 Euro. Interesse? Dann bitte Kontakt aufnehmen:

Erhebungsstelle Zensus 2022
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Rheinsberger Straße 18
16909 Wittstock/Dosse

Tel.: 03394 465 540

Informationen für Interviewer:innen finden sich in den Stellenausschreibungen auf der Webseite des Landkreises. Allgemeine Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf der Seite www.zensus2022.de

Landrat Ralf Reinhardt beim Besuch der Zensus-Erhebungsstelle in Wittstock/Dosse © Landkreis OPR
Landrat Ralf Reinhardt beim Besuch der Zensus-Erhebungsstelle in Wittstock/Dosse © Landkreis OPR
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