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Rotes Dauerkennzeichen (Oldtimerkennzeichen) beantragen

Leistungsbeschreibung

Jeder Halter, welcher zumindest einen Oldtimer (mindestens 30 Jahre alt) hat, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Diesem Kennzeichen können unbegrenzt viele Oldtimer zugeordnet werden, mit welchen dann aber nur folgende Fahrten durchgeführt werden können:

  • An- Abfahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

Das Kennzeichen eignet sich also besonders für Oldtimersammler. Es ist jedoch ungeeignet, wenn man uneingeschränkt mit den Fahrzeugen fahren möchte.

Sie benötigen einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um ein rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer zu erhalten, müssen Sie zuverlässig sein. Dies wird durch die aufgeführten einzureichenden Unterlagen überprüft. Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden über 5,00 Euro haben und keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen. Bei Zahlungsrückständen über 10,00 Euro kann keine Zuteilung des Kennzeichens erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis (ersatzweise Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
  • aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (maximal drei Monate alt)
  • aktuelles Führungszeugnis (maximal drei Monate alt)  
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Oldtimergutachten für alle Fahrzeuge, welche mit dem roten Dauerkennzeichen bewegt werden sollen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr berechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 80,00 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschilder kommen zusätzlich hinzu.

Was sollte ich noch wissen?

Rote Oldtimerkennzeichen sind zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes gedacht, sie kommen deshalb nur für Fahrzeuge infrage, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sind und sich in einem würdigen Erhaltungszustand befinden. Nicht vorgesehen sind diese Kennzeichen für Fahrzeuge, die einfach nur alt sind oder Umbauten aufweisen, welche nicht zeitgenössisch sind (beispielsweise Tieferlegung).

Zur erstmaligen Beantragung müssen Sie persönlich im Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr erscheinen.

Rechtsgrundlagen

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