Sprungziele
Seiteninhalt
06.12.2022

Festlegung einer Überwachungszone nach Geflügelpestausbruch

In einem Geflügelbestand in Schmolde im Nachbarlandkreis Prignitz ist der Ausbruch der Geflügelpest am 2. Dezember 2022 amtlich festgestellt worden. Um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet. Diese Sperrzone umfasst die „Schutzzone“ (früher „Sperrbezirk“) mit einem Mindestradius von 3 km um den betroffenen Betrieb sowie eine „Überwachungszone“ (früher „Beobachtungsgebiet“) mit einem Mindestradius von 10 km um den betroffenen Betrieb. Die Überwachungszone grenzt die Schutzzone nach außen hin ab. Da sich die einzurichtende Überwachungszone über die Kreisgrenze in unseren Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstreckt, hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erforderliche Maßnahmen eingeleitet und eine entsprechende Überwachungszone festgelegt.

Weitere Einzelheiten dazu sowie zu den genauen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der “Tierseuchenallgemeinverfügung - Festlegung einer Überwachungszone nach Geflügelpestausbruch“, die am 7. Dezember 2022 in Kraft tritt.   

Seite zurück Nach oben