Sprungziele
Seiteninhalt

Fischereiabgabe

Leistungsbeschreibung

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen erworben werden. Erwachsene können die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten. Die einjährige Fischereiabgabemarke kann außerdem bei etwa 20 Verkaufsstellen im Landkreis (Angelläden, Fischereibetriebe, Touristeninformationen) erworben werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich benötigt jede:r Angler:in zusätzlich zur Fischereiabgabemarke eine Angelerlaubnis (Angelkarte bzw. Mitgliedsausweis eines Angelvereines) von dem Gewässer, welches beangelt werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

  • Fischereiabgabe für ein Jahr bzw. das laufende Kalenderjahr für Erwachsene: 12 Euro
  • Fischereiabgabe für fünf Jahre bzw. das laufende Kalenderjahr und vier folgende Kalenderjahre für Erwachsene: 40 Euro
  • Fischereiabgabe für ein Jahr bzw. das laufende Kalenderjahr für Kinder ab 8 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 2,50 Euro

Bei Anforderung von postalischer Zusendung der Fischereiabgabemarken bitten wir um einen ausreichend frankierten Rückumschlag. Die Bezahlung der Gebühren/Abgaben ist nur per Überweisung in der unteren Fischereibehörde möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Das Auftreten von Fischsterben und Fischerkrankungen mit seuchenhaftem Charakter ist der Fischereibehörde und dem/der Amtstierarzt:in anzuzeigen.

Näheres zur Mitgliedschaft in einem Angelverein oder zum Erwerb von Angelkarten für die vom Landesanglerverband Brandenburg fischereilich bewirtschafteten Gewässer in Brandenburg/Berlin erfahren Sie auf der Internetseite des Landesanglerverbandes Brandenburg.

Rechtsgrundlagen

Seite zurück Nach oben