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Entgegennahme von Anzeigen mit tierschutzwidrigen Belangen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass in einem konkreten Fall tierschutzwidrige Missstände vorliegen, können Sie diese beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft anzeigen. Bei begründetem Verdacht erfolgt daraufhin eine Begutachtung der Tierhaltung durch Mitarbeiter:innen des Amtes. Dabei werden gegebenenfalls Maßnahmen zur Abstellung der Mängel veranlasst oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei Verdacht einer Straftat wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es müssen glaubhaft Missstände vorliegen, die tierschutzrechtlich von Belang sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anzeige kann das Formular "Tierschutzanzeige" verwendet werden.

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel keine. Bei Missbrauch (wiederholt unbegründete Beschwerden) kann jedoch der Kontrollaufwand in Rechnung gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Folgende Angaben in der Anzeige sind unbedingt erforderlich:

  • Name, Adresse und Telefonnummer der anzeigenden Person

  • Name, Straße, Hausnummer und Ort der Tierhalter:in

  • genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit, betroffener Tierart, Ort der Tierhaltung

Bei der Anzeige werden Kontaktdaten erfragt, jedoch nach rechtlicher Grundlage vor Dritten geschützt. Die Pflicht, gegebenenfalls vor Gericht als Zeug:in aussagen zu müssen, bleibt davon unberührt.

Rechtsgrundlagen

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