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Elektro-Altgeräte & Batterien

Allgemeine Informationen


Elektro-Altgeräte und Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwertet werden können. Umgekehrt können diese auch Schadstoffe enthalten, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen Elektro-Altgeräte und Batterien getrennt vom Hausmüll über die offiziellen Rücknahmestellen entsorgt werden. Für die Rücknahme von Elektro-Altgeräten und Batterien fallen keine Gebühren an. Die Kosten für die Entsorgung der Elektro-Altgeräte werden vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger getragen und sind bereits in die regulären Abfallgebühren eingerechnet.

Offizielle Rückgabemöglichkeiten


  • Abgabe aller Elektro-Altgeräte und Batterien auf den Abfallsammelstellen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
  • Abholung größerer Elektro-Altgeräte im Rahmen der Sperrmüllsammlung
  • Einwurf kleinerer Elektro-Altgeräte in die grünen Sammeltonnen an den Standorten einiger Gemeinde- und Amtsverwaltungen (siehe Standort-Informationen in rechter Randspalte)
  • Abgabe von Beleuchtungskörpern (Leuchtstoff-, Energiespar- und LED-Lampen) auf den Annahmestellen und am Schadstoffmobil
  • Rückgabe aller Elektro-Altgeräte beim Vertreiber der Elektro- und Elektronikgeräte, wie zum Beispiel Elektronikfachgeschäfte, Baumärkte und andere Verkaufsstellen, die Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
  • Rückgabe aller Elektro-Altgeräte beim jeweiligen Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte 
  • Batterien-Rückgabe über die bei den Einzelhändlern aufgestellten grünen Sammelboxen
  • Rückgabe von Fahrzeugbatterien beim Vertreiber oder Hersteller (Pfandsystem), alternativ auch am Schadstoffmobil (ohne Pfandrückgabe)

Elektrogerät - ja oder nein?


Als Faustregel gilt: Sobald elektrische Energie zum Einsatz kommt, die entweder direkt aus dem Stromnetz entnommen oder über Akkumulatoren beziehungsweise Batterien bezogen wird, handelt es sich um ein Elektrogerät. Als Erkennungszeichen dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das Sie auf dem Gerät selbst, dem Garantieschein oder in der Gebrauchsanweisung finden können. Zur Orientierung hilft außerdem das Abfall-ABC.

Sonstiges


Datenträgerentsorgung
Sie sind verantwortlich dafür, Ihre persönlichen oder sensiblen Daten von Ihren Elektro-Altgeräten wie Handy oder Computer vor deren Entsorgung zu löschen. Möglichkeiten hierfür sind die physikalische Vernichtung oder die Löschung mittels Softwareprogrammen.

Batterien und Akkus rausnehmen
Wenn Batterien oder Akkus nicht fest in Elektro-Altgeräten verbaut sind (z. B. in Digitalkameras, Akkuschraubern), müssen diese vor der Entsorgung aus dem Elektro-Altgerät entnommen und getrennt entsorgt werden. Nutzen Sie hierfür die Batterie-Sammelbehälter und vermeiden Sie Kurzschlüsse, indem Sie bei Lithiumbatterien die Pole abkleben.

Vorsicht vor Schrottsammlungen!
Die Entsorgung alter Elektrogeräte über Schrottsammlungen bzw. –sammler:innen ist nicht erlaubt. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, also der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Die fachgerechte Entsorgung der nicht benötigten Restbestandteile kann dabei nicht immer sichergestellt werden.

Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte
Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) derlei Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.  Voraussetzung für die kostenfreie Annahme Ihres asbesthaltigen Nachtspeicherheizgerätes ist, dass dieses ordnungsgemäß abgebaut, luftdicht verpackt und unbeschädigt an unserer Abfallsammelstelle abgegeben wird.

 

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