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Schadstoffe

Allgemeine Informationen


Bürger:innen in Ostprignitz-Ruppin haben die Möglichkeit, beim Schadstoffmobil gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten kostenlos abzugeben. Dadurch wird eine fachgerechte Entsorgung sichergestellt. Das Schadstoffmobil wird im Auftrag des Landkreises von der ALBA Nord GmbH betrieben. Die Sammlung von gefährlichen Abfällen erfolgt  jeweils im Frühling und im Herbst. Die genauen Ortstermine des Schadstoffmobils können dem interaktiven Tourenplan entnommen werden. Darüber hinaus macht das Schadstoffmobil an vier Samstagen im Jahr auf den Abfallannahmestellen des Landkreises halt. Alle Termine sind in der Abfallfibel hinterlegt.

Bei den Schadstoffmobil-Terminen können nur haushaltsübliche Mengen an gefährlichen Abfällen entgegengenommen werden: Maximal 50 Kilogramm beziehungsweise 50 Liter. Die möglichst verschlossenen Originalbehälter und -verpackungen sollen dabei die Größe von 60 Liter und ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht übersteigen. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen. Die Abfälle müssen dem Personal des Schadstoffmobils ausgehändigt werden, einfaches Abstellen vor dem Schadstoffmobil stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann Menschen, Tieren und der Umwelt schaden.

Die Touren des Schadstoffmobils dienen nur der Sammlung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten. Die Sammlung gewerblicher Schadstoffe über das Schadstoffmobil ist kostenpflichtig und kann ebenso wie die Sammlung größerer privater Mengen gesondert angemeldet werden. In diesen Fällen kommt das Schadstoffmobil zu Ihnen nach Hause oder in Ihren Betrieb.

Schadstoff - ja oder nein?


  • Angenommen werden unter anderem Fotochemikalien (Hobbybereich), Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Pflanzenschutzmittel, Haushaltschemikalien, lösungsmittelhaltige Farben und Lacke (flüssig) sowie Feuerlöscher und Spraydosen. Eine genaue Auflistung findet sich im Abfall-ABC.
  • Nicht angenommen werden gefährliche Abfälle in Form von Asbest, Dämmmaterial und Teerpappe. Diese sind kostenpflichtig an den drei Abfallannahmestellen des Landkreises abzugeben, soweit beim Abfallbesitzer oder Abfallerzeuger jährlich nicht mehr als insgesamt 2.000 kg gefährliche Abfälle anfallen.
  • Dispersionsfarben (lösungsmittelfrei), Binderfarben auf Wasserbasis, ausgehärtete Farben und Lacke sowie alte Kosmetika sind keine gefährlichen Abfälle. Diese können ebenso wie eingetrocknete Pinsel, Malerrollen und Abdeckmaterial in der Restmülltonne (leere Farbdosen/Eimer: Gelbe Tonne) entsorgt werden.

 

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