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Abfälle sammeln und entsorgen

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Beratung zur Regelung für den Rückbau von Gebäuden

Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zum früheren konventionellen Abbruch von baulichen Anlagen gebietet die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung heute den qualifizierten, selektiven Gebäuderückbau. Dieser sieht die möglichst sortenreine Trennung von Abfällen und schadstoffhaltigen Materialien vor. Ziel ist die höchstmögliche Verwertung der Abbruchmaterialien. Der Rückbau von baulichen Anlagen ist dabei wie ein Neubau zu planen. Die verschiedensten Baustoffe müssen erfasst und geeigneten Rückbauverfahren zugeordnet werden. Schadstoffe müssen separiert werden. Mögliche Entsorgungswege sind vor Beginn des Abbruchs zu ermitteln. Dazu muss das Gebäude vorab auf Schadstoffe untersucht werden. Der Landkreis bietet Beratungen zum ordnungsgemäßen Rückbau von Gebäuden an.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Beratungsangebot steht grundsätzlich allen Menschen offen, die planen, ein Gebäude im Landkreis zurückzubauen. Kontaktieren Sie dazu einfach eine der unter Kontakt genannten Personen.

Hilfreich ist auch der Brandenburger Leitfaden für den Rückbau von Gebäuden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beratung durch den Landkreis werden keine Dokumente benötigt.

Wenn ein Abbruch vorgenommen wird ist der Behörde die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung mit dem Erhebungsbogen zu Abfällen aus Abbruchmaßnahmen nachzuweisen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Beim qualifizierten Rückbau von baulichen Anlagen ist zunächst eine Recherche der Bau-und Nutzungsgeschichte durchzuführen. Diese sollte die Begehung und wenn notwendig auch Befragungen einschließen. Für die Erkundung von schadstoffverdächtigen Gebäuden sollten Expert:innen herangezogen werden. Zum einen erkennen diese die in den Materialien versteckten Schadstoffe und kennen die geeignete Probeentnahmetechnik. Die Ergebnisse sind insbesondere bei großen Abbruchmaßnahmen im Rückbau- und Entsorgungskonzept zu dokumentieren. Das Konzept sollte insbesondere enthalten:

  • die schadstoffhaltigen Gebäudebestandteile
  • mögliche Verfahrenswege der Abfalltrennung
  • mögliche Entsorgungswege der Abfälle

Verbreitete schadstoffhaltige Baustoffe unterliegen einer gesonderten Abfallentsorgung:

  • Asbestzementplatten, asbesthaltige Dichtungen, asbesthaltige Bodenbelege
  • künstliche Mineralfasern: Steinwolle, Glaswolle (insbesondere ältere Produktion)
  • Schwarzanstriche: z.B. Kelleraußenwände (Schadstoffe/Teeröle sind tiefer in das Mauerwerk eingedrungen)
  • teerhaltige Dachpappe, ebenso schwarzer Bodenbelag, Parkettkleber PCB-haltige Dichtungsmassen (z.B. Plattenbauten in der DDR)
  • Farben und Lacke enthalten Schwermetalle und mögliche andere Schadstoffe
  • behandelte Hölzer
  • Leuchtstoffröhren

Der/die Bauherr:in ist für die ordnungsgemäße Entsorgung für den beim Abbruch entstehenden Abfall verantwortlich. Dies gilt auch, wenn ein Abbruchunternehmen beauftragt wurde.

Rechtsgrundlagen

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