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Beratung zum Kinderschutz - Strukturelle Beratung und Kinderschutz in Institutionen

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und sind vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen! Alle Akteure und Institutionen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen und Familien stehen haben diesen Grundsatz einzuhalten und zu erfüllen. Gleichzeitig haben die Fachkräfte aber auch einen Anspruch auf Fachberatungen, welche das Sachgebiet Prävention und Planung durch strukturelle Beratung und Beratungsleistungen zum Kinderschutz in Institutionen durchführt. Das gesunde Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen steht dabei immer im Mittelpunkt.

Die Ziele der Beratung umfassen u.a.:

  • Kenntnisse zu gesetzlichen Regelungen
  • Sicherheit im Umgang mit dem Kinderschutzverfahren
  • Einordnung des Begriffes Kindeswohlgefährdung
  • Erster Blick auf Teamstrukturen mit den Themen Rollenklärung, Teamkultur, Selbstreflektion der Fachkräfte

Strukturelle Beratung

Die Beratungsleistungen des Amtes für Familien und Soziales kennzeichnen sich insbesondere durch die strukturelle Beratung für Dienste und Einrichtungen des Landkreises zum präventiven Kinderschutz. Die Grundlage dafür versteht sich aus dem § 1 SGB VIII bzw. dem § 1 KKG und richtet sich an alle Fachkräfte, Akteure und Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien im Landkreis arbeiten.

Die strukturellen Beratungen umfassen verschiedene Themen und Fragestellungen zum Kinderschutz, wie z.B. inhaltliche und rechtliche Grundlagen, der Blick auf die Einrichtung/ das Team und auf sich selbst als (pädagogische) Fachkraft. Im Rahmen der strukturellen Beratung gibt es zwei inhaltliche Schwerpunkte, die auch innerhalb einer eigenständigen Beratung thematisiert werden können.

Kinderschutz in Intuitionen

Beratung zum Kinderschutz in Institutionen bei Grenzüberschreitungen in der Beziehung zwischen pädagogischen Fachkräften und Kindern in Einrichtungen werden anlassbezogen durchgeführt. Nachdem in einem Erstgespräch das Verfahren zu Unterstützungsangeboten für die Einrichtung sowie der gesetzliche Rahmen besprochen werden, geht es in den nachfolgenden Beratungen überwiegend um den Aufbau und die (Weiter-) Entwicklung von Strukturen, um die Sensibilisierung von Mitarbeitenden für risikoreiche Situationen und um die Verständigung zu Alternativen. Es geht um das Aufzeigen von besonders herausfordernden Situationen im Alltag für pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte, um das präventive Arbeiten mit dem eigenem Team sowie um die Erarbeitung von Abläufen für kompetentes, verantwortungsvolles Handeln, um Grenzverletzungen in der Einrichtung möglichst zu verhindern. Mit dem Angebot der Beratung will das Sachgebiet unterstützend den Fachkräften zur Verfügung stehen.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Beratungsleistungen des präventiven Kinderschutzes richten sich ausschließlich an Fachkräfte im Landkreis OPR, der Einrichtungen und Dienste gemäß dem SGB VIII, der Berufsgruppen gemäß dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie an die Schulen.

Entweder nimmt die Einrichtung Kontakt zur Verwaltung auf oder die Verwaltung geht auf die Einrichtung zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Beratung erfolgt in Teams und findet grundsätzlich auf freiwilliger Basis statt. Es soll der präventive Blick im Kinderschutz sensibilisiert werden und der Raum für Fragen gegeben werden.

Rechtsgrundlagen

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