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Berufskraftfahrerqualifikation

Leistungsbeschreibung

Um als Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr tätig zu sein, brauchen Fahrer:innen in Deutschland den Nachweis ihrer Qualifikation (Schlüsselzahl 95) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) die Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Nun erhalten Fahrer:innen eine separate Karte, den oben genannten FQN. Diesen müssen sie, ebenso wie den Führerschein, bei Fahrten im gewerblichen Verkehr immer bei sich tragen.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihr Hauptwohnsitz muss im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegen. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular (erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
  • biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bzw. über der Erwerb der Grundqualifikation

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 32,50 Euro. Eine Neuausfertigung nach Verlust oder Diebstahl kostet 36,90 Euro. Es gilt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hinzu kommen eventuelle Gebühren für die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder für die Zusendung des Führerscheins.

Was sollte ich noch wissen?

Die Weiterbildung, die zur Berufskraftfahrerqualifikation führt, umfasst 35 Stunden und ist alle fünf Jahre zu wiederholen. Die entsprechenden Informationen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE finden Sie in der Dienstleistung „Verlängerung einer LKW- oder Busfahrererlaubnis“.

Rechtsgrundlagen

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