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Einbürgerung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde

Leistungsbeschreibung

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten die deutsche erwerben. Dann können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes die Einbürgerung beantragen. Die entsprechenden Details können in einem Beratungsgespräch geklärt werden, das von der Staatsangehörigkeitsbehörde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, welche dem Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr zugeordnet ist, angeboten wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Vor der Antragstellung sollten Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen. Es wird unterschieden zwischen Anspruchseinbürgerung, auf die bei Vorliegen verschiedener Bedingungen ein Anrecht besteht und Ermessenseinbürgerung, bei der die Staatsangehörigkeitsbehörde Ermessensspielräume hat. Ob und welche Form der Einbürgerung für Sie infrage kommt, wird im Beratungsgespräch mit Ihnen erörtert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das erste Beratungsgespräch benötigen Sie keine Unterlagen. Für den gegebenenfalls später folgenden Einbürgerungsantrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einbürgerungsantrag

  • Nationalpass oder Reiseausweis

  • Geburtsurkunde

  • Nachweis der Deutschkenntnisse

  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse

  • Einkommensnachweis

Nähere Erläuterungen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Der Einbürgerungsantrag kann ab sofort auch online gestellt werden: Staatsangehörigkeitsbehörde online

Welche Gebühren fallen an?

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Hinweise erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Einbürgerungsantrag ist ab sofort auch online möglich.

Rechtsgrundlagen:

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