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Fahrerlaubnis (Ersterteilung)

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führen möchte, benötigt laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Klassen unterteilt und wird durch den Führerschein nachgewiesen, der beim Führen eines Kraftfahrzeuges stets mitzuführen ist. Das Sachgebiet Kraftfahrzeuge und Fahrerlaubnisse ist als örtliche Fahrerlaubnisbehörde für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis von in Ostprignitz-Ruppin wohnhaften Antragstellenden zuständig. 

Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen antragstellende Personen sowohl ihre körperliche, psychische und charakterliche Eignung als auch ihre durch die Teilnahme an der Fahrausbildung erworbene praktische und theoretische Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nachweisen. Entsprechend tragen die zu erfüllenden Voraussetzungen entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei. Eine beantragte Fahrerlaubnis wird automatisch durch die Aushändigung des Führerscheins übertragen. Dieser dient den Inhabenden als Nachweis über die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Bei Antragsstellung vor Ort benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Online-Terminbuchung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Antragstellung kann in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen werden. Antragsberechtigt sind Personen mit ständigem Hauptwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. In manchen Fällen erfolgt die Antragsabgabe auch durch die von Ihnen gewählte Fahrschule. Zur Erteilung einer Fahrerlaubnis sind auch aktuelle Nachweise über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung und einem Sehtest erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig und die Kosten ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Falls Sie mehrere Fahrerlaubnisklassen erwerben möchten, kann sich die Gebühr erhöhen. Gleiches gilt für eine gewünschte Zusendung des Führerscheins. Für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis belaufen sich die Kosten auf 44,70 Euro. 

Was sollte ich noch wissen?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ist an ein Mindestalter gebunden. Das Mindestalter orientiert sich an den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen und unter Umständen an weiteren individuellen Voraussetzungen. Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Einen Überblick erhalten Sie auf folgender Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Rechtsgrundlagen

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