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Jugendberufshilfe

Nr. 51

Leistungsbeschreibung

Der Übergang von der Schule in die Ausbildung oder in den Beruf stellt viele junge Menschen vor Probleme.

Besonders sozial benachteiligte aber auch geflüchtete Jugendliche oder junge Erwachsene benötigen Unterstützung, da sie diese Probleme oftmals nicht alleine bewältigen können. Die Gründe für diese Probleme sind meist sehr unterschiedlich. Manchmal ist es der fehlende Schulabschluss oder der fehlende Ausbildungsplatz, die abgebrochene Ausbildung oder die ergebnislose Suche nach dem realistischen Berufswunsch bzw. der geeigneten Arbeitsstelle.

Die Jugendberufshilfe ist ein Aufgabenbereich, der dem Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst zugeordnet ist. Die Kolleg:innen vermitteln junge Menschen in eine individuelle Maßnahme, bei der sie Unterstützung für ihre schulischen und/ oder berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt sowie sozialen Integration erhalten.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin werden berufspädagogische Maßnahme in der Produktionsschule WiKy mit einer breiten Produkt- und Dienstleistungspalette angeboten.

Das Ziel der Jugendberufshilfe im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist die Vermittlung der Jugendlichen in eine individuelle Maßnahme der Produktionsschule.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Erst wenn die Jugendlichen/ jungen Volljährigen keine Angebote bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben, können diese Maßnahmen der Produktionsschule in Anspruch nehmen.

Dafür müssen die Teilnehmenden das 15. Lebensjahr erreicht haben und im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gemeldet sein. Die Teilnahme an berufspädagogischen Maßnahmen kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erfolgen.

Des Weiteren müssen die Teilnehmenden die Schulpflicht erfüllt haben. In Einzelfällen kann von den gesetzlichen Vertretern auch eine Schulpflichtbefreiung beim staatlichen Schulamt beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Zugang zu einer Maßnahme erfolgt über eine Antragstellung bei der Jugendberufshilfe. Den Antrag erhalten Sie im Rahmen einer Erstberatung bei den Kolleg:innen der Jugendberufshilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Bewilligung von Maßnahmen zur Jugendberufshilfe erhalten die Teilnehmenden Schülerfahrausweise.

In der Regel beträgt die Teilnahmedauer ein Jahr, wobei bei Bedarf individuelle Regelungen getroffen werden können.

Nähere Informationen zur Produktionsschule WiKy im Landkreis Ostprignitz-Ruppin finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

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