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Liegenschaftskataster (Fortführung)

Leistungsbeschreibung

Wenn sich an einem Grundstück oder Gebäude Veränderungen ergeben, sind diese in das Liegenschaftskataster einzutragen. Der häufigste Anlass zu dieser Fortführung des Liegenschaftskatasters entsteht durch die Übernahme von Vermessungsschriften Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur:innen in das Liegenschaftskataster. Mit der Übernahme werden die Vermessungsschriften Bestandteile des Liegenschaftskatasters. Nach Abschluss der Übernahme erhalten die betroffenen Eigentümer, Erwerber oder Kostenschuldner Fortführungsmitteilungen über die Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen müssen vor Ort ein neu erbautes Gebäude eingemessen oder ein Flurstück geteilt sowie einen Antrag auf Übernahme von Vermessungsschriften in das Liegenschaftskataster gestellt haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag wird von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen nach Vorgaben aus dem Fachrecht gestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Fortführung des Liegenschaftskatasters richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung.

Was sollte ich noch wissen?

Die übliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Übernahme von Vermessungsschriften beträgt acht Wochen.

Rechtsgrundlagen

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